Fixierung
Nichts geht künftig ohne Richtervorbehalt
STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung überarbeitet das Psychisch-Kranken-Gesetz, um es an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen.
Dabei geht es um die Fixierung während der Unterbringung. Im Juli 2018 hatten die Karlsruher Richter die Anforderungen dafür verschärft.
Der Gesetzentwurf, zu dem sich nun Verbände äußern können, schafft für Fixierungen einen Richtervorbehalt. Außerdem müssen die Betroffenen danach informiert werden, dass sie die Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen können, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).
Alle Formen der Fixierung, die absehbar über eine halbe Stunde dauern, unterlägen künftig diesem Vorbehalt. Das hält Lucha „nach der Gesamtschau der Urteilsgründe (...) für den einzig richtigen Weg“.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung nur über die Fünf- und Sieben-Punkt-Fixierung befunden. (fst)