Fixierung

Nichts geht künftig ohne Richtervorbehalt

Veröffentlicht:

STUTTGART. Die baden-württembergische Landesregierung überarbeitet das Psychisch-Kranken-Gesetz, um es an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts anzupassen.

Dabei geht es um die Fixierung während der Unterbringung. Im Juli 2018 hatten die Karlsruher Richter die Anforderungen dafür verschärft.

Der Gesetzentwurf, zu dem sich nun Verbände äußern können, schafft für Fixierungen einen Richtervorbehalt. Außerdem müssen die Betroffenen danach informiert werden, dass sie die Maßnahme gerichtlich überprüfen lassen können, sagte Sozialminister Manfred Lucha (Grüne).

Alle Formen der Fixierung, die absehbar über eine halbe Stunde dauern, unterlägen künftig diesem Vorbehalt. Das hält Lucha „nach der Gesamtschau der Urteilsgründe (...) für den einzig richtigen Weg“.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung nur über die Fünf- und Sieben-Punkt-Fixierung befunden. (fst)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom