Urteil zu Op-Terminen
Patienten dürfen nicht überrumpelt werden!
Eine Patientin steht einer Op skeptisch gegenüber, stimmt ihr dann aber doch zu. Bevor sie am nächsten Morgen eine Zweitmeinung einholen kann, wird sie in den OP geschoben. Das geht so nicht, urteilte jetzt das OLG Köln.