Prozessstart

Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht

An einer Arzneimittel-Überdosierung – mitverursacht durch eine ungeeignete Waage – sollen drei Krebskranke gestorben sein. Nun steht ein Heilpraktiker am Niederrhein vor Gericht.

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Der Heilpraktiker Klaus R. (l) und Anwältin Ursula Bissa vor dem Beginn seines Prozesses in einem Saal des Landgerichts. Der 61-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt.

Der Heilpraktiker Klaus R. (l) und Anwältin Ursula Bissa vor dem Beginn seines Prozesses in einem Saal des Landgerichts. Der 61-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt.

© Henning Kaiser/dpa

KREFELD. Er soll für den Tod von drei Krebspatienten verantwortlich sein: Ein Heilpraktiker aus dem niederrheinischen Moers steht von diesem Freitag an in Krefeld vor Gericht. Der 61-Jährige ist wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen und Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Beim Prozessauftakt wird erwartet, dass sich der Angeklagte zu den Vorwürfen äußert. Bislang soll er die Vorwürfe bestritten haben.

Laut Anklage hat er seinen schwerkranken Patienten im Rahmen einer alternativen Krebstherapie Ende Juli 2016 durch einen Fehler beim Abwiegen eine erheblich überdosierte Infusionslösung verabreicht. Demnach hatte er eine ungeeignete Waage benutzt und den Wirkstoff um das Drei- bis Sechsfache zu hoch dosiert.

Zwei Frauen und ein Mann starben innerhalb weniger Tage nach der Behandlung. Bei einer vierten Patientin war die Therapie nach der ersten Infusion abgebrochen worden.

3-BP eingesetzt

Der Heilpraktiker hatte Krebspatienten mit dem Wirkstoff 3-Bromopyruvat (3-BP) behandelt. Dieser war 2016 nicht als Arzneimittel zugelassen worden, eine Anwendung wurde aber nicht grundsätzlich verboten. Der Stoff wird eingesetzt, um Krebszellen absterben zu lassen.

Allerdings kann bereits eine geringe Überdosierung des Stoffs tödliche Nebenwirkungen auslösen, so die Staatsanwaltschaft. Insgesamt hatten die Ermittler rund 70 Todesfälle untersucht. Die Praxis in Brüggen im deutsch-niederländischen Grenzgebiet wurde vor allem von niederländischen Patienten aufgesucht.

Die Verteidigerin des Heilpraktikers wollte sich zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft zunächst nicht äußern. Das Gericht hat für den Prozess bis Ende Juni zehn Verhandlungstage angesetzt.

Stiftung Patientenschutz will Reform

Die Stiftung Patientenschutz mahnte eine Reform der Heilpraktiker-Ausbildung an. Nach wie vor fehle es an bundesweit einheitlichen Standards für diesen Beruf. So könnten Patienten kaum zwischen einem seriösen Anbieter und einem Scharlatan unterscheiden. „Es darf nicht sein, dass es in Deutschland weiterhin einfacher ist, Heilpraktiker zu werden als Krankenpfleger“, so Stiftungsvorstand Eugen Brysch.

Nach Angaben des Bundes Deutscher Heilpraktiker arbeiten in Deutschland etwa 47 000 Menschen als Heilpraktiker, die täglich 128 000 Menschen behandeln. (dpa)

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