Schmerzensgeld

70.000 Euro für unterlassene Koloskopie

Immer wieder wird wegen unterlassener Abklärung Schmerzensgeld fällig. So jetzt auch nach einer unerkannten Darmkrebserkankung.

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BRAUNSCHWEIG. 70.000 Euro Schmerzensgeld und Schadenersatz hat das Oberlandesgericht Braunschweig in einem jetzt veröffentlichten Urteilden Erben einer Patientin zugesprochen, die an einem zu spät entdeckten Darmkrebs gestorben war (Az.: 9 U 129/15). Das OLG bestätigte damit das Urteil der Vorinstanz.

Noch zu Lebzeiten hatte die Patientin ihren Internisten verklagt, weil dieser den Krebs übersehen hatte. Laut OLG habe der Arzt bei der Patientin trotz deren teils heftiger Analblutungen lediglich Hämorrhoiden und eine Analfissur diagnostiziert. Eine Darmspiegelung wurde unterlassen. Erst als die Patientin Monate später wegen eines anderen Leidens stationär aufgenommen wurde, kam der Tumor ans Licht.

Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits in die Leber gestreut. Dem Arzt, so das Gericht, sei ein grober Bahandlungsfehler vorzuwerfen. Da der Verzicht auf die Darmspiegelung „in gravierender Weise gegen die Regeln der ärztlichen Kunst verstoßen“ habe, greife die sogenannte Beweislastumkehr, wonach nun der Arzt habe beweisen müssen, „dass die um neun Monate verspätete Diagnose nicht für den weiteren Krankheitsverlauf ursächlich geworden sei“. Dies sei ihm nicht gelungen.

Auch sei der Schmerzensgeldanspruch nicht durch ein Mitverschulden zu mindern. Obwohl die Patientin weiterhin unter starken rektalen Blutungen gelitten habe, habe sie deswegen nicht unbedingt nochmal zum Arzt gehen müssen. Der Fissur-Diagnose des Internisten durfte sie „eine Zeit lang vertrauen“. (cw)

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