Diesel-Fahrverbote
Grenzwertpoker geht weiter
MANNHEIM. Ob Dieselfahrverbote erst ab einem Stickoxid-Grenzwert von 50 µg/m³ Luft im Jahresmittel verhältnismäßig sind, wie von der Koalition kürzlich beschlossen, muss jetzt das Bundesverwaltungsgericht klären.
Dort will der Verkehrsminister Baden-Württembergs Revision gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs einlegen, wonach der 40-Mikrogramm-Wert der EU Anwendungsvorrang hat. (cw)