Tod nach Lebertransplantation

Ermittlungen gegen Chirurgen eingestellt

Der Direktor der Chirurgie an der Essener Uniklinik ist endgültig vom Vorwurf entlastet, für medizinisch nicht notwendige Lebertransplantationen und den Tod eines Patienten verantwortlich zu sein.

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ESSEN. Das Ermittlungsverfahren gegen den Direktor der Chirurgie an der Essener Uniklinik wurde gegen Geldauflage eingestellt. Der „Tatverdacht einer bewussten Schädigung von Patienten“ sei entfallen, teilte die Staatsanwaltschaft Essen am Mittwoch mit. Wegen Verstößen gegen Dokumentations- und Mitteilungspflichten zahlte der Mediziner 50.000 Euro an die Landeskasse. Gegen zwei weitere Mediziner wird wegen mangels eines hinreichenden Tatverdachts nicht weiter ermittelt.

Der Arzt war im September vergangenen Jahres einige Tage in Untersuchungshaft gekommen. Die Ermittler hatten ihre Vorwürfe auf die Einschätzung eines Gutachters gestützt, es hätte weniger riskante Behandlungsmethoden für die Patienten gegeben.

Ein später von der Staatsanwaltschaft eingeholtes zweites Gutachten widersprach dieser Ansicht. Nachdem der Haftbefehl aufgehoben worden war, kehrte der von seinen Aufgaben freigestellte Direktor der Klinik für Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie im Februar an seinen Arbeitsplatz zurück.

Die Universitätsklinik erklärte, mehrere international anerkannte Gutachter hätten jede einzelne Entscheidung für die geprüften 91 Transplantationen bestätigt. Sämtliche Vorwürfe des Erstgutachters seien entkräftet worden.

Die Staatsanwaltschaft betonte dagegen, bei der Risikobewertung von Transplantationen handele es sich um einen „kontrovers diskutierten und noch im Wandel begriffenen Bereich der Medizin“, bei dem verschiedene Lösungen möglich seien. (dpa)

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