Schmerztherapie

Keimbefall nach Infiltration trifft 28 Patienten

Ein Keimausbruch nach Infiltrationstherapie in einem MVZ? Die Staatsanwaltschaft hat Ermittlungen aufgenommen. Hygienemängel könnten eine Rolle spielen, so Experten.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Lege artis: Epidurale Injektionen kommen im Rahmen der Schmerztherapie zum Einsatz.

Lege artis: Epidurale Injektionen kommen im Rahmen der Schmerztherapie zum Einsatz.

© LIFE IN VIEW / science photo

KÖLN. In Köln ist die Staatsanwaltschaft wegen eines Keimausbruchs in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) eingeschaltet worden. Hintergrund ist die Infektion von 28 Patienten mit dem gramnegativen Bakterium Pseudonomas aeruginosa in dem MVZ für Radiologie und Nuklearmedizin. Die Ursache ist bislang unbekannt. Der Geschäftsführer Dr. Michael Herbrik bestätigte einen entsprechenden Bericht des „Kölner Stadt-Anzeigers“ auf Anfrage der „Ärzte Zeitung“.

Zu den Infektionen ist es bei CT-gesteuerten periduralen Infiltrations-Therapien gekommen. Das im Zentrum der Domstadt gelegene MVZ hatte die Staatsanwaltschaft selbst eingeschaltet.

In einem Labor der Universitätsklinik Köln war nach Angaben von Herbrik aufgefallen, dass mehrere Patienten mit demselben Erreger infiziert waren. Einige der Patienten waren nach Behandlung an Meningitis erkrankt.

84-jähriger Mann an Multiorganversagen gestorben

Bei einem 84-Jährigen war es zu schweren Komplikationen gekommen, er starb an einem Multiorganversagen. Ob die Keiminfektion ursächlich für den Tod war, muss als Teil der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen noch geklärt werden. Auch das Kölner Gesundheitsamt ist unverzüglich eingeschaltet worden, äußerte sich aber bislang nicht zum konkreten Fall.

In dem MVZ arbeiten fünf Ärzte und rund 25 weitere Mitarbeiter. In der Zeit von Anfang Januar bis Anfang März haben knapp 300 Patienten die peridurale Infiltrations-Therapie erhalten. Die Spritzen wurden dabei von einem MVZ-Arzt und vier externen Orthopäden gesetzt.

Die meisten der betroffenen Patienten konnten vom MVZ informiert werden. Man geht davon aus, dass es in einem Zeitraum von zweieinhalb Wochen zu den Infektionen gekommen ist.

Wann genau das war, steht noch nicht fest. Das MVZ hat die CT- gesteuerte Wirbelsäulentherapie ausgesetzt.

Wegen des laufenden Ermittlungsverfahrens will sich Radiologe Herbrik zu Einzelheiten des Vorfalls nicht weiter äußern. Nach seinen Angaben arbeitet das MVZ eng mit den Ermittlungsbehörden zusammen.

Infektiologen äußern sich zu möglichen Ursachen des Ausbruchs

Nach Einschätzung von Experten könnten Hygienemängel in dem MVZ eine Rolle spielen. „Die Umstände und der Umfang des Ausbruchs sprechen dafür, dass in der betroffenen Praxis ein Hygieneproblem im Rahmen der angewendeten medizinischen Maßnahme aufgetreten ist“, sagt Professor Gerd Fätkenheuer, Leiter der Infektiologie an der Klinik I für Innere Medizin der Uniklinik Köln und Präsident der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie.

Aus Sicht des Infektiologen spielt es dabei keine Rolle, ob es sich um eine Praxis oder eine Klinik handelt. Für beide gelten dieselben hygienischen Anforderungen für medizinische Eingriffe.

Der Infektiologe Dr. Peter Walger, Sprecher des Vorstands der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene, sieht in dem Keimbefall den bisher schwersten Ausbruch von Pseudomonas aeruginosa in einer ambulanten Einrichtung in Deutschland – oder sogar in Europa. Professor Sören Gatermann von der Ruhr-Universität Bochum, Leiter des Nationalen Referenzzentrums für gramnegative Krankenhauserreger, verweist darauf, dass Pseudomonas aeruginosa in vielen Quellen von Wasser, auch im häuslichen Trinkwasser, vorkommt.

Infektionen verursache der Keim normalerweise nur, wenn besondere Umstände vorliegen. „Solche besonderen Umstände sind typisch bei Patienten in Krankenhäusern und auf Intensivstationen gegeben, weswegen Infektionen dort auch häufiger sind“, erläutert Gatermann.

Infektionen in einer Arztpraxis lassen nach Gatermanns Ansicht Hygienefehler beim Eingriff vermuten.

Keimnachweis allein reicht nicht als Ursachenbeweis

Es müsse zunächst festgestellt werden, ob die Ursache der Pseudomonas-Infektion bei allen Patienten identisch ist, betont Professor Alexander Friedrich, Inhaber und Direktor des Lehrstuhls Medizinische Mikrobiologie und Infektionsprävention an der niederländischen Universität Groningen. „Der alleinige Erregernachweis Pseudomonas aeruginosa bei den Patienten ist ein deutlicher Hinweis, jedoch kein Beweis.“

Er müsse durch Keimnachweis und genetischen Fingerprint der Erreger erfolgen, sagt Friedrich. „Erst dann ist bewiesen, dass es sich um einen wirklichen Ausbruch handelt.“

Wir haben diesen Beitrag ergänzt und aktualisiert am 15.5.2019 um 16.45 h.

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