Urteil

Zugehörigkeit der Fachgebiete ortsabhängig

Orthopädische Eingriffe können zur Chirurgie gehören. Ob Plankrankenhäuser entsprechend abrechnen dürfen, hängt nach einem kürzlich verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) von der örtlich gültigen Weiterbildungsordnung ab.

Veröffentlicht:

KASSEL. Orthopädische Eingriffe können zur Chirurgie gehören. Ob Plankrankenhäuser entsprechend abrechnen dürfen, hängt nach einem kürzlich verkündeten Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel von der örtlich gültigen Weiterbildungsordnung ab.

Im konkreten Fall hatte ein kommunales Krankenhaus des Landkreises Amberg-Sulzbach in Bayern mehrere bei der Knappschafts-Krankenkasse versicherte Patienten mit Knie-Totalendoprothesen versorgt. Die Knappschaft wollte für Rechnungen über insgesamt knapp 15.000 Euro nicht aufkommen. Das Krankenhaus sei im Krankenhausplan des Landes Bayern für die Fachrichtung „Chirurgie“ aufgeführt. Orthopädische Behandlungen seien davon nicht umfasst. Dem widersprach nun das Bundessozialgericht.

Wie weit die Fachrichtung „Chirurgie“ reicht, orientiere sich generell, also „auch ohne ausdrückliche Verweisung an der Weiterbildungsordnung für die Ärzte“. Die hier maßgebliche Weiterbildungsordnung für die Ärzte Bayerns rechne nach den Feststellungen des Landessozialgerichts München auch die Fachgebiete Orthopädie und Unfallchirurgie dem Gebiet „Chirurgie“ zu. (mwo)

Bundessozialgericht

Az.: B 1 KR 17/18 R

Mehr zum Thema

Kommentar zum Transparenz- und Cannabis-Gesetz

Nach der Reform ist vor dem Vollzugsdefizit

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Diakonie-Präsident Rüdiger Schuch.

© Rolf Schulten

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System