Heilpraktiker-Urteil

Heilpraktiker wieder in der Schusslinie

Homöopathiegegner wie -befürworter warnen vor falschen Schlüssen aus der Causa Brüggen und 3-Bromopyruvat.

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KREFELD/MÜNSTER/BERLIN. Am Montag ist ein 61-jähriger Heilpraktiker aus Brüggen am Niederrhein zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Drei Krebspatienten, zwei Frauen und ein Mann, starben, nachdem der Heilpraktiker Infusionen des experimentellen, gegen Krebs bislang nicht zugelassenen Wirkstoffs 3-Bromopyruvat (3BP) verabreicht haben soll.

Auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ gab der heilpraktikerkritische Münsteraner Kreis um die Medizinethikerin Professor Bettina Schöne-Seifert aus Zeitgründen zwar keine Stellungnahme zu der Causa ab. „Richtig ist, dass dieses Drauflostherapieren geahndet wird“, gab jedoch Christian Weymayr, Mitglied des Münsteraner Kreises, seine persönliche Einschätzung des Falles ab.

„Wichtig ist, dass das mangelhafte medizinische Wissen von Heilpraktikern immer wieder thematisiert wird. Tragisch ist, dass es dazu erst solche Anlässe braucht“, ergänzt Weymayr.

Das Urteil sollte den Anstoß dazu geben, so Weymayr, die Stellung der Heilpraktiker generell neu zu regeln. Er verweist damit auf ein Memorandum des Münsteraner Kreises, in dem die Kritiker unter anderem die Abschaffung des Heilpraktikerwesens gefordert hatten – zum Patientenschutz.

„Das Urteil darf auf keinen Fall dazu verleiten, zu meinen, wenn man der Heilpraktikerschaft Kompetenzen entziehe und sie alleine der Ärzteschaft zugestehe, sei alles gut“ mahnt Weymayr.

Er ergänzt: „Ich hatte erst kürzlich mit einem Arzt zu tun, der ernsthaft davon überzeugt ist, eine Lymphompatientin mit einem Homöophatikum geheilt zu haben. Solange das wissenschaftliche Denken auch in der Ärzteschaft nicht stärker ausgeprägt ist, wird es immer wieder zu solchen tragischen Ereignissen wie in Brüggen kommen – ob durch die Behandelnden selbst oder durch die Patientinnen und Patienten, denen vorgegaukelt wird, Alternativmedizin wäre eine echte Alternative.“

Der Deutsche Zentralverein homöopathischer Ärzte (DZVhÄ) warnt davor, wie Pressesprecher Björn Bendig auf Anfrage mitteilte, wie in der Vergangenheit bereits geschehen von der Causa Brüggen einen Bezug zur Homöopathie herzustellen und für die Streichung der Kostenübernahme von Homöopathika durch die Kassen zu plädieren. Vor drei Jahren hatte Josef Hecken, Vorsitzender des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA), einen entsprechenden Vorstoß gemacht.

„Weder das Mittel 3-Bromopyruvat noch die Behandlung durch den Heilpraktiker haben etwas mit der Homöopathie zu tun. Das hat der DZVhÄ auch damals deutlich gemacht, als Hecken diesen Fall medial nutzte, um für ein Verbot der Homöopathie zu werben“, so Bendig. (maw)

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