Arztfehler

Nordrhein ändert Statuten für Gutachter

In Nordrhein gilt ab Dezember dieses Jahres bei Vorwürfen ärztlicher Behandlungsfehler der Grundsatz der fachgleichen Begutachtung.

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DÜSSELDORF. Um dem stetig steigenden Antragsaufkommen gerecht werden zu können, ändert die Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein (GAK) ihr Statut.

Ab Ende dieses Jahres ist die Kommission nicht länger auf fünf Mitglieder begrenzt. Außerdem muss in strittigen Fällen nicht mehr die gesamte Kommission über das abschließende Gutachten entscheiden.

Das hat die Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung beschlossen. Die GAK hat Ende 1975 die Arbeit aufgenommen und vor Kurzem den 50.000sten Antrag entgegengenommen.

Inzwischen 2200 Fälle pro Jahr

Während die Mitglieder zu Beginn rund 350 Vorgänge pro Jahr bearbeiten mussten, sind es inzwischen 2200, berichtete ÄKNo-Geschäftsführer Ulrich Langenberg. Er verwies zudem auf die Entwicklung und Spezialisierung der Medizin in den vergangenen 40 Jahren.

 "Dies macht es für den einzelnen Arzt immer schwerer, jenseits der Grenzen seines eigenen Gebietes beziehungsweise Schwerpunktes zu einer zutreffenden gutachtlichen Beurteilung zu kommen", sagte Langenberg.

Zurzeit setzt sich die Gutachterkommission aus einem zum Richteramt befähigten Juristen als Vorsitzenden sowie einem Chirurgen, einem Internisten, einem Pathologen und einem niedergelassenen Allgemeinmediziner zusammen.

Weitere Ärzte können als korrespondierende Mitglieder berufen werden. Die Kommissions-Mitglieder müssen quasi als zweite Instanz als sogenannte Gesamtkommission immer dann entscheiden, wenn ein Verfahrensbeteiligter ein abschließendes Gutachten verlangt.

"Diese fünfköpfige Kommission wird perspektivisch den Anforderungen mit Blick auf die zu bewältigende Vorgangszahl und auf die gebotene fachliche Spezialisierung nicht mehr in dem erforderlichen Umfang entsprechen können", betonte Langenberg.

Künftig regelt das Statut lediglich, dass der GAK juristische und ärztliche Mitglieder angehören, die Festlegung auf bestimmte Fachgebiete entfällt. Vorsitzender bleibt auch in Zukunft ein Jurist mit Befähigung zum Richteramt.

Das neue Verfahren habe den Vorteil, dass am abschließenden Gutachten grundsätzlich ein ärztliches Mitglied des Fachgebietes mitwirken kann, dem der vom Behandlungsfehler-Vorwurf betroffene Arzt angehört.

"Dem Grundsatz der fachgleichen Begutachtung kann auf einfache und klare Weise entsprochen werden", sagte er.

Das neue Statut der GAK tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft, dann endet die Amtsperiode in der derzeitigen Besetzung. Die Kommissionsmitglieder werden ab dann vom ÄKNo-Vorstand für fünf statt bislang vier Jahre berufen. (iss)

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