Kommentar zu Richtgrößen
Luft für Innovationen lassen
Quantitativ hatten Richtgrößenprüfungen bei weitem nie die Bedeutung, die sie als Drohkulisse hatten. Je eher sie abgeschafft werden, desto besser.
GKV-Spitzenverband und KBV haben dafür jetzt den Grundstein gelegt. Erkennbar ist die Selbstverwaltung bemüht, nicht lediglich ein Damoklesschwert durch ein anderes zu ersetzen. Dem muss in den KV-Bezirken nur noch Rechnung getragen werden.
Eine Blaupause für regionale Prüfvereinbarungen liefert Bayern. Dort wird die Arzneimittelverordnung seit Kurzem anhand fachgruppenspezifischer Generika- und Leitsubstanzquoten gesteuert.
Die KVB beansprucht mit ihrem Modell nicht weniger, als "die Regressgefahr auszusetzen". Wahrscheinlich werden etliche KVen dem Beispiel Bayerns folgen, denn über Preise und Mengen müssen sich Ärzte dort keine Gedanken mehr machen.
Die Sache hat freilich eine Kehrseite: Wo Generikaquoten und Listenmedizin die Verordnung leiten, gibt es im Umkehrschluss eben auch ein Innovationslimit.
Bei einer Generikaquote von beispielsweise über 90 Prozent - so in Bayern etwa für Psychoanaleptika - bleibt für Innovationen keine zehn Prozent Spielraum mehr. Künftige Prüfvereinbarungen werden daran zu messen sein, wie viel Luft sie dem therapeutischen Fortschritt noch lassen.
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