KV Thüringen

Konturen der neuen Prüfvereinbarung unklar

In Thüringen lässt die neue regionale Prüfvereinbarung noch auf sich warten. Bis zum Verhandlungsabschluss sind weiter Richtgrößen das Maß aller Dinge. Wegen Arzneiverordnungen wurde 2014 kein Arzt zum Regress verdonnert.

Von Katrin Zeiß Veröffentlicht:

ERFURT. Beratung vor Regress – mit diesem Leitsatz sind KV Thüringen (KVT) und Krankenkassen in Sachen Wirtschaftlichkeitsprüfung bei Arznei-, Verband- und Heilmitteln jahrelang gut gefahren. Das soll, geht es nach der KV, auch in Zukunft so bleiben. Die verhandelt derzeit mit den gesetzlichen Krankenkassen über eine regionale Prüfvereinbarung, mit der die Richtgrößen für Verordnungen abgelöst werden sollen.

Von Zielquoten anstelle der Richtgrößen ist die Rede, über Details schweigt sich die KV unter Verweis auf die laufenden Verhandlungen zum jetzigen Zeitpunkt aus. Seit diesem Jahr, so sah es das Versorgungsstärkungsgesetz vor, sollte die Wirtschaftlichkeitsprüfung ärztlich verordneter Leistungen eigentlich auf regionalen Vereinbarungen fußen.

Daher gilt in Thüringen für 2017 eine Übergangslösung – mit Richtgrößen und Leitsubstanzen in den einzelnen Wirkstoffgruppen als Maßstab für die Praxen. Die Arzneimittelvereinbarung für das laufende Jahr definiert 17 solcher Leitsubstanzen, wobei auch der KBV-Medikationskatalog herangezogen wird. Definiert sind Leitsubstanzen etwa bei NSAR, Opiat-/Opioid-Analgetika, TNF-alpha-Blockern, oralen Antikoagulantien oder niedermolekularen Heparinen.

Zielwerte für Haus- und Fachärzte

Die Leitsubstanzen gelten für Haus- und Fachärzte gleichermaßen – allerdings zumeist mit unterschiedlichen Zielwerten. So sollen etwa Hausärzte bei NSAR-Verordnungen zu 83,4 Prozent auf Wirkstoffe wie Ibuprofen, Diclofenac oder Naproxen zurückgreifen, während für Orthopäden der Zielwert hier 78,3 Prozent beträgt. Bei niedermolekularen Heparinen schwankt der Zielwert zwischen 91,9 und 98,2 Prozent, bei TNF-alpha-Blockern gilt quer durch die Arztgruppen ein Zielwert von 25 Prozent. Dieser Aufschlüsselung liegen laut KV die Verordnungserfahrungen des vergangenen Jahres zugrunde.

Im Blindflug verordnen müssen Thüringer Arztpraxen nicht. Sie erhalten quartalsweise Zwischenberichte und Trendmeldungen von der KV, aus denen sich Abweichungen von der Richtgrößennorm sowie kostenintensive Therapien ablesen lassen. Sie können den Ist-Soll-Stand auch via Praxis-IT abrufen, vorausgesetzt, die Richtgrößen wurden dort eingepflegt.

Prüfung ab 15 Prozent Überschreitung

Eine Überprüfung der Verordnungen wird dann fällig, wenn Praxen ihr Richtgrößenvolumen um mehr als 15 Prozent überschreiten. Bei einer Beratung ohne Regress bleibt es, wenn die Richtgrößen um bis zu 25 Prozent überschritten sind. Liegt die Überschreitung darüber und liegen keine Praxisbesonderheiten vor, droht ein Regress. Ausnahmen sind möglich für "Erstsünder", die noch nicht in dieser Weise auffällig waren. Für sie gilt das Prinzip "Beratung vor Regress".

Das schlägt sich auch in der Prüfstatistik vergangener Jahre nieder. So wurden etwa 2014 – aktuellere Daten kann die KV nicht zur Verfügung stellen – 42 Praxen einer Richtgrößenprüfung für Arznei- und Verbandsmittel unterzogen. In 41 Fällen griff das Prinzip "Beratung vor Regress". Rückzahlungsforderungen wurden in keinem Fall erhoben.

Anders sah es bei den Heilmittel-Überprüfungen aus. Hier wurden 80 Praxen geprüft, davon mussten zehn Regress zahlen. Die Gesamthöhe der Rückzahlungen belief sich auf 127.200 Euro. Generell wurden zwischen 2012 und 2014 Praxen eher wegen Überschreitung des Heilmittel-Limits als wegen Arzneimittel-Richtgrößen unter die Lupe genommen.

Für KV-Chefin Annette Rommel hat sich die Beratung der Praxen zu möglichst wirtschaftlichen Verordnungen von Medikamenten, Verband- und Heilmitteln bewährt. "Damit können seit Jahren existenzbedrohende Regresse verhindert werden."

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