AOK BAyern

Medicus sucht nach Behandlungsfehlern

Seit 2008 hat die AOK mittels eines Such- Algorithmus‘ tausende Fälle schwerer Druckgeschwüre entdeckt. Auch andere Behandlungsfehler werden auf diese Weise identifiziert.

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MÜNCHEN. Die AOK Bayern fahndet per Software nach schweren Druckgeschwüren (Dekubitus). Darüber informierte die Krankenkasse in einer aktuellen Mitteilung. Der Algorithmus "Medicus 1" werte seit 2008 AOK-Abrechnungsdaten aus, um Fälle von Dekubitus Grad IV zu identifizieren. Das Argument: Bei sachgerechter Pflege dürften solche Geschwüre gar nicht vorkommen. Es sei einer der wenigen Bereiche, für die der Pflegerat klare Empfehlungen herausgegeben habe, konstatiert Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, im Gespräch mit der "Ärzte Zeitung". "Ein Dekubitus Grad IV ist immer ein Behandlungsfehler", bekräftigte er.

Bei diesem Schweregrad des gefürchteten "Wundliegens" ist Gewebe bis hin zum Knochen betroffen. Das Ergebnis sind tiefe Wunden, die für Patienten sehr belastend sind. Der geltenden Rechtsprechung nach haben Pflegeheime und Reha-Einrichtungen in solchen Fällen die Beweislast. Sie müssen nachweisen, dass sie nicht für den Behandlungsfehler verantwortlich sind. Maßnahmen, um Dekubiti zu vermeiden, sind unter anderem Umlagerung, Mobilisierung, spezielle Betten und Kissen. Dafür ist aber nicht allein das Pflegepersonal zuständig, vielmehr müssen sie ärztlich angeordnet und überwacht werden. Zudem müssen bei den vorherigen Schweregraden I bis III geeignete Behandlungsmaßnahmen veranlasst werden, um eine weitere Verschlimmerung zu vermeiden. Schwere Dekubitus-Fälle führten daher schon verschiedentlich vor Gericht und letztlich zu Schmerzensgeld-Zahlungen behandelnder Ärzte.

Sind schwere Druckgeschwüre bereits entstanden, müssen sie über Wochen ärztlich versorgt werden. In den schwierigsten Fällen ist eine plastische Deckung oder Hauttransplantation notwendig. Die Kosten belaufen sich laut AOK Bayern auf bis zu 180.000 Euro pro Patient. Die Krankenkasse argumentiert, dass damit die Solidargemeinschaft für die Folgen der Fehlbehandlung in Pflegeheimen aufkommen müsse. Wenn die Betroffenen ihr Einverständnis geben, fordert die Kasse die Ausgaben zurück. Die Kosten müsse dann die Haftpflichtversicherung der betreffenden Einrichtung tragen. "Das klappt regelmäßig", so Schirmer. "Die Familien haben es dann auch leichter, Schmerzensgeldforderungen geltend zu machen."

Zuletzt wurden 2016 mit der Algorithmus-Suche der AOK Bayern bayernweit 435 Fälle schwerer Dekubitalulcera aufgedeckt. Ähnliche Algorithmen verwendet die Kasse bisher bei der Suche nach Behandlungsfehlern während stationärer Aufenthalte und nach Geburtsschäden. In allen Bereichen würden regelmäßig Behandlungsfehler identifiziert, berichtet Schirmer. Der Umgang mit Fehlern sei bis heute oft wenig hilfreich. "Wir müssen uns fragen, wie eine bessere Fehlervermeidungskultur gelingt", so Schirmer. Nicht zuletzt müssten die Rahmenbedingungen der Pflege hinterfragt werden. (cmb)

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