Medikationsplan

Ärzte und Apotheker einigen sich

Die Struktur des Medikationsplans steht. Ärzte und Apotheker haben sich auf eine Rahmenvereinbarung verständigt.

Veröffentlicht:
Die Rahmenvereinbarung zum Medikationsplan steht.

Die Rahmenvereinbarung zum Medikationsplan steht.

© Stillfx / fotolia.com

BERLIN. Der Medikationsplan, auf den GKV-Versicherte laut E-Health-Gesetz ab 1. Oktober Anspruch haben, wird Angaben zum Wirkstoff, zum Handelsnamen, zur Stärke, zur Darreichungsform, Hinweise zur Dosierung und zur sonstigen Anwendung sowie zum Anwendungsgrund der angewendeten Arzneimittel enthalten - in dieser Reihenfolge. Dabei sollen sowohl verordnete Medikamente als auch vom Patienten in der Apotheke gekaufte Arzneimittel verzeichnet werden.

Das sieht die Rahmenvereinbarung vor, die Bundesärztekammer (BÄK), Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Deutscher Apothekerverband (DAV) zum 1. Mai abgeschlossen haben. Anspruch auf einen Medikationsplan haben Kassenpatienten, die drei oder mehr verordnete Arzneimittel anwenden.

Inhalt der Vereinbarung sind abgesehen von Inhalt und Struktur des Plans auch Vorgaben zur Aktualisierung sowie ein Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans. Demnach soll eine Arbeitsgruppe regelmäßig überprüfen, wie praktikabel das Verfahren ist.

Die Vertragspartner wollen, dass der Plan "in einheitlich standardisierter Form umfassend, übersichtlich und patientenverständlich" gestaltet ist.

"Für Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält", so Regina Feldmann, Vorstand der KBV, laut Mitteilung. Mit dem Medikationsplan sei auch "der Weg gebahnt für die elektronische Lösung im Rahmen der Telematikinfrastruktur", erläutert Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der BÄK.

Bis zum 30. Juni sollen KBV und GKV-Spitzenverband jetzt Vorlagen für die Regelung des Versichertenanspruchs im Bundesmantelvertrag sowie für die ärztliche Vergütung liefern. (ger)

Die Vereinbarung im Netz: www.kbv.de/html/2756.php

Mehr zum Thema

Bürokratieabbau in der Praxis

Kinderärzte fordern Abschaffung der Kinderkrankschreibung

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen