Fahrlässige Tötung?

Ärzte wehren sich gegen Geldstrafe

Ein angeblicher Dosierungsfehler im Entlassbrief hat gleich vier Ärzten im Norden eine Geldstrafe – und eine mögliche Vorbestrafung – eingebracht.

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LEHRTE. Gegen vier Ärzte aus der Region Hannover wurde am Dienstag vor dem Amtsgericht Lehrte verhandelt. Ihnen wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Eine Geldstrafe haben sie nicht akzeptiert und deshalb nun Einspruch eingelegt.

Ein 79 Jahre alter Patient soll im Jahr 2013 gestorben sein, weil eine Ärztin am Krankenhaus Lehrte im Entlassungsbrief des Patienten das Medikament Methotrexat (MTX) falsch dosiert habe. Es hätte mit 15 Milligramm wöchentlich verabreicht werden sollen, wurde aber als täglich einzunehmendes Medikament eingetragen, erklärt der Richter Felix Muntschick, Sprecher des Landgerichtes Hildesheim, den Vorwurf. Auch der Ärztin, die den Entlassungsbrief gegengezeichnet hat, ist der Dosierungsfehler nicht aufgefallen.

Der Patient wurde dann auf die geriatrische Station des Klinikums Wahrendorff verlegt. Auch hier sollen zwei behandelnde Ärzten den Fehler übersehen haben. Die Ärzte verabreichten dem Patienten 15 Milligramm MTX also täglich. Drei Wochen später starb der Patient.

Nicht nur Geldstrafe, sondern Vorbestrafung

Die Staatsanwaltschaft Hildesheim hat in einem Strafbefehlsverfahren die Sache vor Gericht gebracht. Das Amtsgericht Lehrte hat die von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafe gegen die vier Ärzte auch im Juli 2016 ausgesprochen: Geldstrafen wegen fahrlässiger Tötung in Höhe von 9000 bis 13.500 Euro. Die betroffenen Ärzte sind 36 bis 56 Jahre alt, unter ihnen ein Leitender Oberarzt, ein Oberarzt und zwei Stationsärzte, so Muntschick.

"Die Strafzahlungen gehen über 90 Tagessätze hinaus", sagt der Gerichtssprecher. "Damit wären die Beschuldigten vorbestraft." Vor allem deshalb dürften die Ärzte Einspruch gegen das Urteil eingelegt haben. (cben)

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