Verordnung

Psychotherapeuten dürfen Reha rezeptieren

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BERLIN. Die neuen Verordnungsbefugnisse für nichtärztliche Psychotherapeuten sind jetzt komplett scharf geschaltet. Zuletzt fehlte nur noch die Veröffentlichung der vom GBA beschlossenen, entsprechenden Änderung der Reha-Richtlinie im Bundesanzeiger. Die ist nun erfolgt und damit auch dieser vierte Baustein in Kraft. Danach dürfen auch Vertragspsychotherapeuten Rehaleistungen aufgrund psychischer Erkrankungen oder Störungen verordnen, müssen sich bei einigen Diagnosen aber mit dem behandelnden Arzt abstimmen. Wie bereits kurz berichtet, sind die entsprechenden Änderungen der Soziotherapie-Richtlinie, der Krankenhauseinweisungsrichtlinie sowie der Krankentransport-Richtlinie bereits in Kraft getreten.(cw)

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