Neue Vorgaben

Bayern setzt auf Heilmittel-Quoten

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MÜNCHEN. In Bayern werden nun auch Heilmittel quotiert. Wie die KVB mitteilt, gelten seit 1. Oktober entsprechende Vorgaben. Demnach soll beispielsweise Manuelle Therapie nur bis zu 70 Prozent der Verordnungen an Manueller Therapie und Krankengymnastik ausmachen. Eine entsprechende 70-Prozent-Quote gilt für den Anteil der MLD-60-Verordnungen an allen MLD-Verordnungen. Eine weitere für den Anteil von Fango an sämtlichen verordneten Wärmetherapien. Dieselbe Quote wurde festgesetzt für Hausbesuche bei Patienten, die physikalische Therapie bekommen.

Mit ergänzenden Heilmitteln sollen die Ärzte noch sparsamer umgehen. So sollen Heilmittel, die zusätzlich zu einem anderen Heilmittel verordnet werden, nur bis zu 50 Prozent der Verordnungen ausmachen. Massagen sollen sogar in weniger als einem Viertel der Fälle verordnet werden. Für Fango als ergänzende Verordnung gilt ebenfalls eine 25-Prozent-Quote.

Bei größeren Abweichungen von den neuen Quoten kann Ärzten eine Prüfung ins Haus stehen. Aufgreifkriterium sind 50 Prozent höhere Heilmittelkosten als durchschnittlich von der Fachgruppe veranlasst. Zudem müssen Prüfkandidaten mindestens eine der vereinbarten Quoten überschritten haben. Grundsätzlich von den Quoten und Prüfungen ausgenommen werden aber besondere Versorgungsbedarfe und langfristige Heilmittelbedarfe. KV und Kassen können Gegenargumente einbringen, etwa Praxisbesonderheiten. Besteht die Prüfungsstelle auf der Prüfung, gilt der Grundsatz Beratung vor Regress. Die neue Heil- und Hilfsmittelvereinbarung ergänzt die bisherigen Steuerungsmechanismen für Arzneimittel. Seit 2014 gilt in Bayern eine Wirkstoffvereinbarung, seit dem 1. Oktober zusätzliche Verordnungsvorgaben für weitere Präparate. (cmb)

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Kosten und Nutzen

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