Bundestag

FDP-Kritik am Umgang mit Cannabis-Modellversuchen

Die FDP setzt sich für eine kontrollierte Cannabis-Abgabe ein.

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BERLIN. In einer sogenannten "Kleinen Anfrage" an die Bundesregierung kritisiert die FDP-Fraktion, dass das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in der Vergangenheit wiederholt Anträge auf Modellversuche zur kontrollierten Cannabis-Abgabe negativ beschieden habe. Beispielhaft genannt werden ein Vorhaben des Berliner Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg aus 2015, Initiativen der Bundesländer Bremen und Thüringen sowie ein Antrag der Stadt Münster, den das BfArM im Juli dieses Jahres abgelehnt hatte. Auch die Stadt Düsseldorf plane derzeit einen Feldversuch zum legalisierten Cannabis-Konsum.

Von der Bundesregierung wollen die Liberalen nun unter anderem wissen, "unter welchen Voraussetzungen ein Modellprojekt zur kontrollierten Abgabe von Cannabis genehmigungsfähig wäre", welche Gründe die Bundesregierung geltend macht, die kontrollierte Cannabis-Abgebe weiterhin zu verbieten oder worin sie den Unterschied zwischen Cannabis und legalen Rauschmitteln wie Tabak und Alkohol sieht. Auch nach den Kosten der Strafverfolgung im Zusammenhang mit Haschisch-Handel wird gefragt, nach statistischen Informationen zum Haschischkonsum sowie nach möglichen Einnahmen für den Staat, "wenn Cannabis analog zu Rohtabak besteuert werden würde".

Das BfArM hatte seine Ablehnung des Münsteraner Modellvorhabens damit begründet, dass eine solche Studie "gegen den Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes", Missbrauch und Abhängigkeit zu verhindern, verstoße und außerdem "weder medizinisch noch ethisch vertretbar" sei.

Zugunsten einer kontrollierten Cannabis-Abgabe führen die Liberalen an, dass sich damit Strafverfolgungskosten ebenso verringern ließen wie gesundheitliche Probleme infolge auf dem Schwarzmarkt erworbener, qualitativ minderwertiger Ware. Laut Geschäftsordnung des Bundestages sollen Kleine Anfragen binnen 14 Tagen beantwortet werden, die Frist kann aber verlängert werden. (cw)

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