Wettbewerb

Apotheker darf doch 1-Euro-Gutschein geben

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Berliner Kammergericht hat ein erstinstanzliches Landgerichtsurteil aufgehoben, wonach ein Apotheker seinen Kunden keine 1-Euro-Gutscheine im Rezept-Geschäft gewähren durfte (Az.: 5 U 97/15). Das berichtet die "Deutsche Apotheker Zeitung". Verfahrensgegner sei die Wettbewerbszentrale gewesen.

Das Kammergericht bestätigt damit offenbar die im Heilmittelwerbegesetz formulierte Geringwertigkeitsschwelle für Zugaben, die der Bundesgerichtshof schon vor Jahren auf bis zu einen Euro taxiert hatte.

Wieweit das Kammergericht in seinem Urteil auch die arzneimittelrechtliche Rx-Preisbindung berücksichtigt, wird der schriftlichen Begründung zu entnehmen sein. Die liegt aber noch nicht vor. (cw)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

NHANES-Analyse

Bei Hörminderung: Hörgeräteträger leben länger

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert