Krankenpflege

Neue Richtlinie erleichtert Strumpfrezept

Die Änderung der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie bringt Patienten mit Venenleiden Vorteile.

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NEU-ISENBURG Viele Pflegedienste rieten Ärzten häufig dazu, Kompressionsstrümpfe der Klasse 2 zu verordnen. Denn bislang wurde Pflegern das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen der Klasse 1 nicht vergütet. Dank einer Änderung in der Häuslichen Krankenpflege-Richtlinie ist diese für Patienten unvorteilhafte Regelung vom Tisch.

Gerade für ältere Menschen mit arteriellen Verschlusskrankheiten, die Kompressionsstrümpfe tragen sollten, ist die Änderung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ein Segen, meint Professor Markus Stücker, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Phlebologie. Ärzte durften zwar schon vor der Neuregelung Strümpfe der Klasse 1 verordnen, dies geschah aber viel zu selten. Die Pfleger rieten oft dazu, Klasse 2 zu verschreiben, da hier das anspruchsvolle An- und Ausziehen vergütet wird. Bei der Klasse 1 gingen die Pflegedienste mehr oder minder leer aus.

Der zeitliche Aufwand Strümpfe der Klasse 1 oder 2 anzulegen ist ähnlich hoch, sagt Stücker. Insofern war die Formulierung in der Richtlinie sehr unglücklich. Für ältere Menschen mit Venenleiden sind die leichteren Strümpfe oft vorteilhaft. Denn zum einen können die Strümpfe mit stärkerem Druck bei Patienten mit arteriellen Verschlusskrankheiten starke Schmerzen beim Laufen verursachen und zu einer kritischen Ischämie führen. Ohne das Tragen der Strümpfe schwellen die Beine jedoch stark an und die Einschränkungen für die Patienten sind groß, erläutert Stücker. (ato)

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