Fernbehandlung

"Für Apotheker ändert sich nichts"

Bringt neuer Spielraum zur Fernbehandlung Unruhe in den Apothekenmarkt? Noch sieht es nicht danach aus.

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MERAN. Der Präsident der Bundesapothekerkammer Dr. Andreas Kiefer rechnet offenbar fest damit, dass die beim Ärztetag in Erfurt beschlossene berufsrechtliche Lockerung des Fernbehandlungsverbotes nur zusammen mit einem Verbot umgesetzt werden wird, im Fernkontakt Rezepte auszustellen. Zur Eröffnung des Branchenkongresses Pharmacon am Montag in Meran erklärte Kiefer, "weil nach ausschließlicher Fernbehandlung auch nach Vorstellung der Bundesärztekammer keine Rezepte ausgestellt werden dürfen, ändert sich für Apotheken nichts". Kiefer bezieht sich damit auf einen entsprechenden Entschließungsantrag einiger Ärzte, der zur Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen wurde.

Ein Verbot oder möglicherweise auch die Erlaubnis der Verordnungstätigkeit im Fernkontakt sind allerdings nicht Sache der ärztlichen Selbstverwaltung, sondern des Gesetzgebers. Der hatte bereits vor zwei Jahren eine Regelung in Paragraf 48 Arzneimittelgesetz (AMG) neu aufgenommen, wonach Apotheken Rezepte nicht bedienen dürfen, "wenn vor der ärztlichen oder zahnärztlichen Verschreibung offenkundig kein direkter Kontakt zwischen dem Arzt oder Zahnarzt und der Person, für die das Arzneimittel verschrieben wird, stattgefunden hat".

Die vielfach als "Lex DrEd" titulierte Regelung sollte insbesondere im Ausland ansässigen Fernbehandlungs-Anbietern wie dem deutschsprachigen Londoner Dienst dred.com das Leben schwer machen. Was bislang aber nicht funktioniert. Wie der Betreiber kürzlich auf Anfrage der "Ärzte Zeitung" mitteilte, werden die in den Tele-Sprechstunden ausgestellten Rezepte mit Einverständnis der Kunden an eine Versandapotheke im EU-Ausland weitergeleitet, die sie problemlos einlöst.

Apothekerpräsident Kiefer forderte in Meran auch ein Verbot der Publikumswerbung "für rezeptfreie Arzneimittel mit Missbrauchspotenzial". (cw)

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