Urteil
Keine Sammelboxen für Rezepte in Supermärkten
KÖLN. Apotheker dürfen in Supermärkten keine Sammelboxen für Rezepte aufstellen und die Medikamente dann den Kunden nach Hause liefern.
Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat einer Apothekerin aus Herne das entsprechende Vorgehen untersagt, die eine Erlaubnis zum Versandhandel hat.
Es sei zwischen der Abgabe von Arzneimitteln in Präsenzapotheken und dem Versand zu unterscheiden, andere Abgabemöglichkeiten sehe der Gesetzgeber nicht vor, so das OVG.
Es gehe auch nicht um eine Rezeptsammelstelle, die zur Versorgung eines abgelegenen Ortsteiles erforderlich sei.
Die Richter ließen wegen der grundsätzlichen Bedeutung die Revision beim Bundesverwaltungsgericht zu. (iss)
Az.: 13 A 2289/16