Klinikforderung nach Überweisung

Vordruck der KVBW hilft

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STUTTGART. Manche Kliniken bitten Patienten, sich von einem niedergelassenen Arzt unberechtigterweise eine Ein-/ oder Überweisungsschein ausstellen zu lassen. Patienten sollen zum Beispiel für ambulante Untersuchungen eine "Verordnung von Krankenhausbehandlung" vorlegen. Dies kann zu Unstimmigkeiten und Diskussionen führen, macht die KV Baden-Württemberg (KVBW) aufmerksam.

Zur Unterstützung in solchen Situationen stellt die KVBW einen Vordruck zur Verfügung, auf dem Ärzte mittels Ankreuzen angeben können, warum kein Formular ausgestellt werden kann. (ato)

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