Kommentar – AU-Bescheinigung ein Fall für die MFA?

Delegation ist gelebter Alltag

Raimund SchmidVon Raimund Schmid Veröffentlicht:

Das ging vielen Teilnehmern auf der practica 2018 dann doch zu weit. Tagungsleiter Dr. Hans-Michael Mühlenfeld hatte dafür plädiert, die komplette Bearbeitung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen in der Hausarztpraxis an qualifizierte Praxiskräfte zu delegieren, die dann nur noch unterschrieben werden müssen. Doch damit konnten sich gerade junge Allgemeinärzte nicht anfreunden.

Denn sie fürchten, den Schwarzen Peter zugeschoben zu bekommen, wenn nach einer schnellen Unterschrift des Arztes eine ernsthafte Erkrankung übersehen wurde. Diese Befürchtungen sind zwar verständlich.

Doch erinnern wir uns: Wie groß war der Aufschrei, als sich vor Jahren die ersten fortgebildeten MFA und VERAH zu Hausbesuchen aufmachten oder die Koordination des Impfmanagements verantwortlich übernahmen?

Heute ist das in den meisten Hausarztpraxen gelebter Alltag. Zum Vorteil des Arztes, weil er entlastet wird. Zum Nutzen des Patienten, weil eine Praxisassistentin häufig mehr Zeit und Empathie mitbringt. Und schließlich profitiert auch die MFA, weil ihre Arbeit aufgewertet wird.

Allerdings sollten anspruchsvolle Delegationstätigkeiten auch besser honoriert werden. Doch das ist leider immer noch viel zu selten der Fall.

Lesen Sie dazu auch: Streitfall Delegation: AU-Bescheinigung ein Fall für die MFA?

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