Gesetzgebung
Apothekerschaft stellt sich gegen Spahn-Entwurf
BERLIN. Die Apotheker sind mit den Plänen des Bundesgesundheitsministers zur Apothekenreform nur bedingt einverstanden.
Insbesondere mit der Ausgestaltung des sozialrechtlichen Rezept-Zugabeverbots in dem Entwurf eines „Gesetzes zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken“ wollen sie sich nicht anfreunden. Bei einer Mitgliederversammlung des Dachverbands ABDA wurden jetzt Eckpunkte einer bis 7. Mai vorzulegenden Stellungnahme abgesteckt.
Die ABDA bekräftigt darin ihre Forderung, dass die laut Gesetzentwurf im SGB V zu verankernde Verpflichtung der Apotheken, sich an die Arzneimittelpreisverordnung zu halten – also keine Rezept-Rabatte oder -Zugaben zu gewähren –, Wirkung auch für Privatversicherte und Selbstzahler zu entfalten habe.
Deswegen müsse „auf die vom Ministerium vorgesehene Streichung von § 78 Absatz 1 Satz 4 Arzneimittelgesetz verzichtet werden“, heißt es. Der Passus besagt, dass das hiesige Festpreissystem auch für Rx-Produkte gilt, die von EU-Apotheken nach Deutschland geliefert werden.
Der Europäische Gerichtshof hatte diese Vorgabe 2016 für nichtig erklärt; und seither wird sie, wie aus dem Gesundheitsministerium verlautet, auch nicht mehr angewandt. Zudem hat das Ministerium die EU-Kommission wissen lassen, mit der Streichung des Satzes einem Vertragsverletzungsverfahren zuvorkommen zu wollen.
Die Apotheker befürchten jedoch, dass ohne den Satz eine rahmenvertragliche Unterwerfung ausländischer Versender unter die Preisverordnung wirkungslos verpufft. (cw)