Neues Korruptionsgesetz
Ärztekammer Hessen verspricht Beratung
FRANKFURT/MAIN. Angesichts des kürzlich in Kraft getretenen Korruptionsstrafrechts für selbstständige Heilberufler forderte die Landesärztekammer Hessen am Donnerstag ihre Mitglieder auf, beim Abschluss von Kooperationsverträgen "anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen und die Verträge der Landesärztekammer vorzulegen".
Kammerpräsident Gottfried von Knobloch zu Hatzbach wird mit dem Versprechen zitiert "Die Landesärztekammer berät ihre Mitglieder, um das Risiko, in das Visier der Staatsanwaltschaft zu kommen, zu verringern". Angaben darüber, wie lange eine solche Vertragsprüfung dauern soll, macht die Kammer allerdings nicht. (cw)