Nachholbedarf?

Patienten wissen wenig über ihre Rechte

Behandlungsfehler, Umfang der Aufklärung oder die Vermittlung eines Termins: Patienten wissen oft nicht, was ihre Rechte sind. Müssen sie besser informiert werden oder sich besser informieren?

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Patienten haben viele Recht, kennen diese aber oft wenig.

Patienten haben viele Recht, kennen diese aber oft wenig.

© Gina Sanders / fotolia.com

HAMBURG. 300 Personen – in einer Arztpraxis, im Krankenhaus, auf der Straße und in der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale Hamburg (vzhh) – hat die vzhh stichprobenartig zu ihren Patientenrechten befragt.

Das erschreckende Ergebnis: Nur drei Prozent konnten alle zehn Fragen der Verbraucherschützer richtig beantworten. Gerade beim wichtigen Thema Behandlungsfehler zeigten sich die Umfrageteilnehmer nur mäßig bis schlecht informiert.

Hälfte glaubt, dass Ärzte unaufgefordert aufklären müssen

So ging fast die Hälfte davon aus, dass ihr Arzt sie über alle von ihm oder auch von Kollegen gemachten Fehler unaufgefordert aufklären müsse. Lediglich ein Drittel gab richtig an, dass Ärzte nur dann über Behandlungsfehler informieren müssen, wenn der Patient danach fragt oder dadurch eine Gefahr für die Gesundheit abgewendet werden kann.

Denn mehr verlangt das Patientenrechtegesetz, das seit 2013 in Kraft ist und sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (Paragrafen 630a-h) sowie im SGB V wiederfindet, nicht. Eine Regelung, die laut vzhh vielen Befragten nicht behagt, da sie durch das aktive Nachhaken das Vertrauensverhältnis zu ihrem Arzt gefährdet sehen.

Dass sie sich Unterstützung bei ihrer Krankenkasse holen können, wenn sie den Verdacht eines Behandlungsfehlers hegen, wissen immerhin rund 50 Prozent. Allerdings hätten mehrere Befragte berichtet, ihre Kasse hätte ihnen schon einmal die Unterstützung verweigert, erklären die Verbraucherschützer. Kein Wunder, dass hier 40 Prozent eher die Ärztekammer in der Pflicht sehen.

Keine Ahnung von Patientenrechten

Schlecht steht es zudem um das Wissen zur Patientenquittung. Drei Viertel haben keine Ahnung, welchen Zweck die Quittung hat und von wem sie sie erhalten können. Dabei gibt es die Quittung bereits seit dem Jahr 2004. Hier sollte mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden, fordert die Verbraucherzentrale.

Denn die Patienten könnten die Quittung, die auflistet, was der Arzt über die Krankenkasse abrechnet, entweder gegen ein kleines Entgelt nach Abschluss der Behandlung oder Ablauf des Abrechnungsquartals bei ihrem Arzt anfordern – oder aber bei der Krankenkasse. Bei der Kasse würden schriftlich sogar die Leistungen der letzten 18 Monate aufgelistet, heißt es.

Relativ wenig Zuspruch erhalten die erst zu Jahresbeginn eingeführten Terminservicestellen bei den KVen. Benötigen die Befragten einen schnellen Facharzttermin wenden sie sich meist an ihren Hausarzt. Fast 46 Prozent kennen die Terminservicestellen zwar, oft sind sie aber unsicher, ob diese auch tatsächlich funktionieren.

Recht auf Patientenakte?

Wie viel Aufklärungsarbeit von Kassen- und Arztseite noch nötig ist, zeigt vor allem die Antwort auf die Frage nach der Patientenverfügung. Über 83 Prozent geben zwar richtig an, dass sich der Arzt an die Verfügung halten muss – sofern die persönliche Situation konkret beschrieben ist.

In den Berichten der Befragten sei aber deutlich geworden, dass viele die Antwort geraten hätten und eben nicht wussten, was eine Patientenverfügung tatsächlich ist, so die vzhh.

Immerhin ist aber über drei Vierteln bewusst, dass sie jederzeit ein Einsichtrecht in ihre Patientenakte haben und auch bezahlte Kopien erhalten können. Subjektive Einschätzungen können Ärzte nach dem Patientenrechtegesetz allerdings davon ausnehmen oder unkenntlich machen.

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