Privatrechnung
Streitfall GOÄ-Nr. 34: Lassen Sie sich nicht alles bieten!
Immer wieder gibt es Streit über die Abrechnung der eingehenden Erörterung nach GOÄ. Tatsächlich gilt es, bei den Leistungsinhalten einiges zu beachten. Anhand zweier Beispiele sehen Sie, wann Sie den Kostenträgern Paroli bieten können.