Zweitmeinung

Selektivvertrag für Krebskranke soll wohnortnahe Versorgung stärken

Eine Kooperation zwischen dem Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg und den Betriebskrankenkassen in Baden-Württemberg eröffnet Versicherten neue Optionen in puncto Zweitmeinung bei Krebserkrankung.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Gemeinsam über die beste Strategie gegen Krebs beraten: Tumorboard am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg.

Gemeinsam über die beste Strategie gegen Krebs beraten: Tumorboard am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg.

© NCT Heidelberg / Philip Benjamin

HEIDELBERG. Trotz aller Prävention und Risikoaufklärung: Wenn die Diagnose "Krebs" lautet, verändert sich für die meisten betroffenen Patienten schlagartig alles – und oft müssen schnell wichtige medizinische Entscheidungen getroffen werden.

Viele Betroffene würden gern eine zweite Meinung zu den Behandlungsoptionen hören, fühlen sich aber unsicher, was den Ablauf und die Kosten eines derartigen Verfahrens angeht.

Diese Lücke soll im Ländle ein Selektivvertrag schließen helfen, den das Nationale Centrum für Tumorerkrankungen (NCT) in Heidelberg – eine gemeinsame Einrichtung des Universitätsklinikums Heidelberg (UKHD) und des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) – und der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft (BKK VAG) Baden-Württemberg besiegelt haben.

Die Kooperation soll den Versicherten laut NCT ein geregeltes, schnelles Verfahren und eine Kostenübernahme durch die beteiligten Krankenkassen garantieren.

Teilnahme an Studie optional

Wie es heißt, baut der Vertrag auf dem bestehenden, gesetzlichen Anspruch auf eine Zweitmeinung bei planbaren Eingriffen auf, für den die Krankenkassen die Kosten übernehmen müssen, und gilt für 57 Betriebskrankenkassen, die Mitglied der BKK VAG Baden-Württemberg sind und rund 5,1 Millionen Versicherte deutschlandweit vertreten.

"Dieser Vertrag ist eine Anerkennung für die hochwertige Arbeit am Nationalen Centrum für Tumorerkrankungen, in dem hervorragende Grundlagenforscher und exzellente Ärzte fachübergreifend zusammenarbeiten", verdeutlicht Irmtraut Gürkan, Kaufmännische Direktorin des Universitätsklinikums Heidelberg.

"Wir hoffen, dass wir die Patienten auf diese Weise frühzeitig bei einer Therapieentscheidung unterstützen können", ergänzt Professor Dirk Jäger, Ärztlicher und Geschäftsführender Direktor am NCT.

Der Kooperationsvertrag ist zum 1. Oktober in Kraft getreten und soll dafür sorgen, dass die Patienten nach Einholen einer Zweitmeinung in Heidelberg wieder wohnortnah von ihren heimischen Ärzten betreut werden – es sei denn, die Betroffenen benötigen eine spezielle Therapie, die nur in Heidelberg angeboten wird, oder es bietet sich im Einzelfall die Teilnahme an einer klinischen Studie an.

"Versorgungsplus" für Versicherte

"Es gibt viele Anbieter von Zweitmeinungen auf dem Markt. Wir wollen sicherstellen, dass unsere Versicherten von ausgewiesenen Experten untersucht werden, und dass sie die Möglichkeit zu einer persönlichen Vorstellung in Heidelberg haben", erläutert Dagmar Stange-Pfalz, Vorsitzende des Vertragsausschusses der BKK Vertragsarbeitsgemeinschaft Baden-Württemberg und Vorstand der BKK VerbundPlus.

Da eine verbindliche Richtlinie vom Gemeinsamen Bundesausschuss noch aussteht, die regelt, welche Eingriffe konkret zweitmeinungsfähig sind, sprechen die Kooperationspartner von einem "Versorgungsplus, das klare Ansprechpartner, einen geregelten Ablauf und Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft".

Das konkrete Prozedere sehe vor, dass Patienten zunächst ein im Patientenzentrum des NCT erhältliches Formular ausfüllen und ihre Unterlagen einreichen, die am NCT Heidelberg überprüft werden. Mit dem Patienten werde dann zeitnah ein Termin zur persönlichen Vorstellung in einer Spezialsprechstunde vereinbart.

In dieser wiederum werde eine Therapieempfehlung zusätzlich interdisziplinär zwischen Experten der Medizinischen Onkologie, Strahlentherapie, Chirurgie, Pathologie sowie weiteren Spezialisten beraten und dem Patienten im Anschluss auf dem Postweg zugeschickt.

In die zweite Beurteilung der Befunde sollten die Patienten möglichst ihre behandelnden Ärzte einbinden, heißt es.

Die Therapieentscheidung liege final aber bei den Betroffenen. "Unser Ziel ist, dass der Versicherte der Herr des Verfahrens bleibt", so Stange-Pfalz von der BKK.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Interview

Diakonie-Präsident Schuch: Ohne Pflege zu Hause kollabiert das System

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen