Berlin

Kollegen zahlen für stillgelegte Praxen

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BERLIN. Für Entschädigungen an die Eigentümer stillgelegter Praxen kommen in Berlin ausschließlich die Fachkollegen auf. Das hat die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin beschlossen.

Seit Jahresanfang können Praxen stillgelegt werden, die nicht für die Versorgung erforderlich sind. Paragraf 103 Absatz 3a SGB V sieht vor, dass der Zulassungsausschuss eine Nachbesetzung in diesem Fall ablehnen kann.

Allerdings ist die KV dann verpflichtet, eine Entschädigung in Höhe des Verkehrswertes der Praxis zu zahlen.

Da Berlin nach dem neuesten Bedarfsplan eher als überversorgt anzusehen ist, kann die Frage von Praxisstilllegungen dort wirklich relevant werden. Vor allem im Bereich der Psychotherapie gibt es dem Vernehmen nach einige Praxen mit sehr geringen Fallzahlen.

Problematisch ist in diesem Zusammenhang, dass auch Praxen mit geringen GKV-Fallzahlen durchaus einen hohen Praxiswert haben können, wenn sie zum Beispiel eine D-Arzt-Zulassung haben. KV-Vize Dr. Uwe Kraffel wies darauf hin, dass durch so eine Praxisstilllegung einem MVZ die Gründungsvoraussetzung genommen werden könne.

Die Vertreterversammlung stand einer Beschlussfassung anfangs zögerlich gegenüber. Einzelne Vertreter beklagten massive Unsicherheiten.Kraffel warnt jedoch mehrfach davor, dass alle Ärzte zur Kasse gebeten werden, wenn die Vertreterversammlung keine Regelung trifft.

"Wenn Sie es nicht heute beschließen, dann sozialisieren Sie diese Sachen. Dann haften die Hausärzte für die Fachärzte und umgekehrt. Das ist die Alternative", sagte er. (ami)

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