Praxisbewertung

Basiszins von rund einem Prozent

Veröffentlicht:

BERLIN. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat den neuen Basiszinssatz für das vereinfachte Ertragswertverfahren bekannt gegeben. Das ist für Arztpraxen insofern wichtig, da der Zinssatz auch in die Bewertung von Arztpraxen einfließt - nämlich bei der Berechnung künftiger Erträge.

Wobei hier oft eine modifizierte Ertragswertmethode angewandt wird, die maximal fünf Jahre umfasst. Gerne verwendet wird er aber auch bei der Bewertung von Immobilien.

Der Zinssatz leitet sich von der langfristig erzielbaren Rendite öffentlicher Anleihen ab.

Kein Wunder also, dass die Deutsche Bundesbank mit Stichtag 4. Januar 2016 gerade einmal einen Wert von 1,10 Prozent für den Basiszinssatz errechnet hat. (reh)

Mehr zum Thema Praxisbewertung lesen Sie in unserer Serie!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert