Kommentar

Weckruf für Ärzte

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:

Es ist ein radikaler Schritt: Der Suche nach einem geeigneten Praxisnachfolger müde, beschließt ein in Siegburg niedergelassener Hausarzt, seinen Anteil an der Gemeinschaftspraxis zu verschenken. Nur für Geräte und Interieur möchte er einen Obolus in Höhe von 35.000 Euro.

Und siehe da: Plötzlich stehen vier ernsthafte Interessenten auf der Matte. Sicher ist der Schritt des Hausarztes ein Einzelfall. Oder ist es ein Präzedenzfall? Anscheinend sind trotz guter wirtschaftlicher Aussichten nicht mehr genügend Ärzte bereit, nach einer Karriere als angestellter Arzt in der Klinik in die Niederlassung zu gehen.

Die Selbstständigkeit – und damit das Unternehmertum – galt einst gerade für Ärzte als erstrebenswert. Der zunehmende Trend unter den Nachwuchsmedizinern hin zur Anstellung in Praxis und MVZ – und damit zu einer meist gewährleisteten Work-Life-Balance – wirft eventuell seine Schatten voraus.

Für Ärzte auf der Suche nach einem Praxisnachfolger könnte der Siegburger Fall auch ein Weckruf sein. Ein Weckruf, sich nicht nur auf die Abgabe der Praxis an einen Arzt zu konzentrieren, sondern auch zu eruieren, wie sich die Praxisnachfolge anders gestalten lässt, damit sich Sitz und Räumlichkeiten vielleicht doch gewinnbringend verwerten lassen. Optionen gibt es.

Lesen Sie dazu auch: Nachfolgeregelung radikal: Praxis quasi zu verschenken

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