MedTech drückt bei Kostenerstattung für Innovationen aufs Tempo
Der Bundesverband Medizintechnologie drängt auf einen rascheren Zugang von Innovationen seiner Branche zur Regelversorgung. Die Politik gelobt Besserung und verweist auf das anstehende Versorgungsgesetz.
Veröffentlicht:BERLIN (maw). Für den Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) dauert es nach eigener Aussage immer noch zu lange, bis Innovationen seiner Branche im Praxisalltag aufschlagen.
Anlässlich der unter anderem von ihm ausgerichteten Zukunftskonferenz Medizintechnik, die diese Woche in Berlin stattfand, forderte der Interessenverband einen schnelleren Innovationstransfer bei modernen Medizintechnologien. So könnten Patienten auch zeitnah nach der Innovation vom medizintechnischen Fortschritt profitieren, postuliert der BVMed.
Der BVMed-Vorstandsvorsitzende Dr. Meinrad Lugan rückt vor allem die Stellschraube Kostenerstattung in den Fokus, bei der er Defizite sieht.
"Die langfristigen Einsparpotenziale sowie die Verbesserung der Versorgung durch moderne MedTech-Verfahren müssen in die Überlegungen und in die Kostenübernahme medizintechnologischer Produkte einbezogen werden", appelliert er.
Zum Auftakt der Konferenz signalisierte Thomas Ilka, Staatssekretär im Bundesgesundheitsministeriums, Verständnis für die Forderung aus den Reihen der Industrie und verwies auf das anstehende Versorgungsgesetz.
"Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung hat das Ziel, dass alle Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen vom medizinischen Fortschritt profitieren können. Daher sollen medizinische Innovationen so schnell wie möglich allen Versicherten zur Verfügung stehen", erläuterte Ilka.
Dies könne jedoch nur dann gelingen, wenn die für die Versorgung relevanten Innovationen identifiziert und möglichst zügig in der Regelversorgung etabliert werden könnten, so Ilka weiter. Die Bundesregierung sei bestrebt, die hierfür erforderlichen Rahmenbedingungen zu verbessern.
"Im anstehenden Versorgungsgesetz werden wir deshalb eine Erprobungsregelung für innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vorsehen", ergänzte der Staatssekretär.
So solle der Gemeinsame Bundesausschuss künftig die Möglichkeit haben, vielversprechende innovative Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der Versorgungspraxis zu erproben, wie Ilka hervorhob.