Hintergrund

Kassenvorstände ziehen beim Gehalt den Kürzeren

Drei Millionen versus 500.000 Euro - bei den Vorstandsgehältern unterscheiden sich PKV und GKV besonders krass, wie eine Analyse der "Ärzte Zeitung" zeigt. Doch mit einem einfachen Vergleich der Zahlen ist es nicht getan.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Gehaltszettel: Unterschiedliche Summen bei GKV- und PKV-Vorständen.

Gehaltszettel: Unterschiedliche Summen bei GKV- und PKV-Vorständen.

© Bernd_Leitner / fotolia.com

Die Gehälter von Krankenkassenvorständen sorgen immer wieder für Diskussionsstoff in der Öffentlichkeit. In Zeiten von Leistungskürzungen und Zusatzbeiträgen kommen Vergütungen im sechstelligen Euro-Bereich bei Ärzten und Versicherten nicht gut an.

Allerdings: Im Vergleich zur PKV relativieren sich die Gehälter der Kassenvorstände. Jedenfalls, wenn man auf die Zahl der Versicherten schaut.

Bei der Allianz Private Krankenversicherung zahlte jeder Versicherte 2010 stolze 4,47 Euro für die Gehälter des gesamten Vorstands, bei der Central Krankenversicherung waren es 3,34 Euro.

Bescheiden nehmen sich da die 28 Cent aus, die 2010 bei der Debeka pro Versichertem in die Vorstandsvergütung flossen - und erst recht die 6,8 Cent der gesetzlichen Krankenkasse DAK oder die 7 Cent von Techniker Krankenkasse und Barmer GEK.

Der Vergleich kann nur Dimensionen aufzeigen

Ein Vergleich der Vorstandsbezüge im Verhältnis zur Zahl der Versicherten in der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung kann jedoch die Dimensionen aufzeigen, mehr aber auch nicht. Zu unterschiedlich sind die Strukturen von GKV und PKV.

Zwar bewegen sich die Vorstände von Krankenkassen und PKV-Unternehmen in einem benachbarten Markt und üben eine zumindest in erheblichen Teilen vergleichbare Tätigkeit aus, sagt Dr. Martin von Hören, Director und Partner beim Beratungsunternehmen Kienbaum Management Consultants. "Aber es handelt sich um zwei völlig verschiedene Systeme."

In der PKV gibt es eine privatrechtliche Vergütungsstruktur, die nach den Prinzipien der Versicherungswirtschaft funktioniert. Bei den öffentlich-rechtlichen Krankenkassen greifen Aufsichtsregularien auch bei der Vorstandsvergütung.

"Die PKV ist autonom in der Festsetzung ihrer Vorstandsgehälter, die GKV ist es nicht", sagt von Hören. Seit 2004 sind die Kassen verpflichtet, die Vergütungen im Bundesanzeiger und in ihren Mitgliederzeitschriften zu veröffentlichen.

Zweit- und Drittjobs bei PKV-Chefs

Diese Transparenz schmeckte nicht allen Vorständen. Manche versuchten vergeblich, sich gerichtlich dagegen zu wehren.

2010 zahlte die Barmer GEK (8,6 Millionen Versicherte) ihren Vorständen 630.000 Euro, die Techniker (7,6 Millionen) 534.262 Euro, die DAK (6,9 Millionen) 469.687 Euro, die AOK Bayern (4,3 Millionen) 484.100 Euro und die AOK Baden-Württemberg (3,8 Millionen) 396.250 Euro. Nur die Barmer GEK hatte drei Vorstände, die anderen hatten zwei.

Deutlich höher lagen die Vergütungen bei den fünf größten PKV-Unternehmen, die viel größere Führungsgremien haben. Bei der Debeka (2,1 Millionen Vollversicherte) beliefen sich die Vorstandsvergütungen 2010 auf 594.176 Euro.

Bei der DKV (911.000 Versicherte) waren es 2,1 Millionen Euro, bei der Axa Kranken (738 000) 1,4 Millionen Euro, bei der Allianz Kranken (694.000) 3,1 Millionen Euro und bei der Central (509.000) 1,7 Millionen Euro.

Viele PKV-Vorstände sind noch in anderen Konzernunternehmen aktiv und erhalten von diesen weitere Bezüge.

Unter dem Durchschnitt

Mancher GKV-Manager wird begehrlich auf diese Zahlen schielen - vergebens. Um wirtschaftliche und marktgerechte Vorstandsvergütungen zu ermitteln, dürfen sich Krankenkassen nur an Kassen vergleichbarer Größe orientieren, nicht an privaten Krankenversicherern oder anderen Unternehmen. Das haben die Aufsichtsbehörden noch im Mai 2011 klar gestellt.

Die Berater von Kienbaum untersuchen regelmäßig das Gehaltsniveau in verschiedenen Branchen. Bei den Vorstandsgehältern kommen die Kassen auf einen Mittelwert von 128.000 Euro bis 130.000 Euro, berichtet von Hören.

"Damit liegen sie unter dem durchschnittlichen Niveau anderer öffentlicher Unternehmen." Der gesamte öffentlich-rechtliche Bereich, zu dem etwa Stadtwerke, die Wohnungswirtschaft oder Rundfunkanstalten gehören, kam 2010 auf einen Durchschnitt von 203.000 Euro.

Häufig wird auf eine angebliche Empfehlung von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden verwiesen, die Gehälter von Kassenchefs auf 130.000 Euro zu begrenzen.

Deckelung wäre kontraproduktiv

Das ist nach Angaben eines DGB-Sprechers allerdings eine verkürzte Darstellung. Die Sozialpartner hätten bereits 1994 vorgeschlagen, die Gehälter an der Zahl der Versicherten zu orientieren.

Der Duchschnittswert über alle Größen habe damals 130.000 DM betragen. Diese Zahl habe sich verselbstständigt. Die Forderung nach einer Höchstgrenze habe es damals nicht gegeben, es gebe sie auch heute nicht, sagt der Sprecher.

Eine Deckelung auf 130.000 Euro würde auch keinen Sinn machen, sagt von Hören. "Es ist fraglich, ob die großen Kassen damit überhaupt die richtigen Leute zur Bewältigung von Führungsaufgaben bekommen würden."

Krankenkassenmanager hätten schließlich erhebliche unternehmerische Herausforderungen zu bewältigen. Pleiten und Notfusionen von Kassen zeigten, dass die Aufgabe nicht leicht ist. "Eine Krankenkasse ist mehr als eine Inkassostelle", sagt er.

Gehalt von Vorständen gesetzlicher Kassen

2005 haben sich das Bundesversicherungsamt und die Landesversicherungsämter darauf geeinigt, dass sich die durchschnittliche Grundvergütung der Kassenvorstände an der Zahl der Versicherten orientieren sollte. Bei Kassen mit bis zu 25.000 Versicherten gelten seitdem 90.000 Euro als Richtwert. Bei bis zu 150.000 Versicherten sind es 105.000 Euro, bis zu 500.000 Versicherten 140.000 Euro und bei größeren Kassen je nach Versichertenzahl zwischen 145.000 Euro und 210.000 Euro pro Vorstand.

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