Europarechtskonform

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BRÜSSEL. Pharmafirmen dürfen in Deutschland von gesetzlich geforderten Preisabschlägen befreit werden. Eine entsprechende Regelung, die Firmen beantragen können, wenn sie durch die Rabatte existenziell gefährdet sind, steht nicht im Widerspruch zu den Beihilfevorschriften der Europäischen Union.

Das hat eine Prüfung durch die EU-Kommission ergeben. Die Kommission hatte die Prüfung eingeleitet, nachdem ein Wettbewerber die Ausnahmen vom gesetzlich geforderten Herstellerrabatt als rechtswidrige staatliche Beihilfen beanstandet hatte.

Zuständig für die Freistellung ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Ende Februar dieses Jahres waren laut Amt elf Firmen von den Abschlagszahlungen befreit. (cw)

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