Bundesgerichtshof

MSD kann Raltegravir weiterhin anbieten

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof hat eine vom Bundespatentgericht im Eilverfahren erlassene Zwangslizenz zum Vertrieb des HIV-Medikamentes Isentress® (Raltegravir) am Dienstag bestätigt. Damit kann MSD entgegen Patentansprüchen des Wettbewerbers Shionogi das Arzneimittel zunächst weiterhin in Deutschland anbieten. Der BGH begründete seinen Beschluss mit dem öffentlichen Interesse. Zwar sei nicht jeder HIV-Patient auf das Mittel angewiesen, doch gebe es Patientengruppen, die Raltegravir "zur Erhaltung der Behandlungssicherheit und -güte benötigen". (cw)

Mehr zum Thema

Geschäftsjahr 2023

Asklepios steigert Umsatz und Gewinn

Ausblick

Pharmaindustrie erwartet wieder Wachstum

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom