Echtheitsprüfung Arzneimittel

Stichtag 9. Februar 2019 wird gehalten

Der Aufbau einer lückenlosen Echtheitsprüfung bei der Arzneimittelabgabe läuft planmäßig. Das meldet zur Halbzeit des Testbetriebs die Trägerinitiative Securpharm.

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FRANKFURT/MAIN. Der 9. Februar 2019 ist offizieller Starttermin für die Echtheitsprüfung bei der Arzneimittelabgabe durch Großhändler, Apotheken und Krankenhäuser. Ab dann dürfen Hersteller verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch mit entsprechenden Sicherheitsmerkmalen auf der Verpackung in den Verkehr bringen. Wichtigstes Kennzeichen ist ein Data-Matrix-Code, der neben Pharmazentral- und Chargennummer sowie Verfallsdatum auch eine Seriennummer beinhaltet, anhand derer sich mittels Abgleichs über eine Datenbank die Echtheit des Produktes prüfen lässt.

Am Testlauf des Systems beteiligen sich nach Angaben der Trägerinitiative Securpharm derzeit 148 von rund 400 in Deutschland aktiven Pharmaunternehmen. Laut Fahrplan sollen ab 2018 auch alle Arzneimittel-abgebenden Stellen eingebunden werden. Darum kümmere sich jetzt unter anderem die kürzlich gegründete Netzgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA).

Auch wenn man sich bei Securpharm wünscht, dass sich der Echtheitsprüfung in Anbetracht der "komplexen Anforderungen mehr Unternehmen bereits jetzt anschließen", ist Geschäftsführer Martin Bergen überzeugt, dass es am Ende keine Verzögerung geben wird. "Bis zum 9. Februar 2019 wird es uns gelingen, ein funktionierendes Sicherheitssystem in Deutschland aufzubauen."

Mit der Echtheitsprüfung für verschreibungspflichtige Arzneimittel werden die Vorgaben der sogenannten EU-Fälschungsrichtlinie (2011/62/EU) sowie der delegierten Verordnung 2016/161 der EU-Kommission umgesetzt.

Mitglieder im deutschen Trägerverein Securpharm sind die Herstellerverbände BAH, vfa und BPI, der Pharmagroßhandelsverband PHAGRO sowie der Apothekerdachverband ABDA. (cw)

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