Beteiligung

apoBank will bei Dr. Güldener aufstocken

Die Apotheker- und Ärztebank will ihre Position im Abrechnungsgeschäft ausbauen und beantragt beim Kartellamt, ihren Anteil an Dr. Güldener deutlich zu erhöhen.

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DÜSSELDORF. Die Deutsche Apotheker- und Ärztebank (apoBank) strebt an, ihre Geschäftsaktivitäten im Bereich der Abrechnung von Arzt- und Aothekerleistungen kräftig auszubauen. Dazu stellte das Düsseldorfer Finanzinstitut kürzlich beim Bundeskartellamt den Antrag, seinen Anteil am Abrechnungsdienstleister Dr. Güldener-Gruppe zu erhöhen.

Konkret plant die apoBank demnach, ihre Beteiligung „an der Profi Erste (Firmengruppe Dr. Güldener)“ von 24 Prozent auf 50 Prozent minus eine Aktie zu steigern. Profi Erste ist eine Schweizer Projektfinanzierungs- und Beteiligungsgesellschaft, die einen wesentlichen Anteil an Dr. Güldener hält. Nach früheren, nicht bestätigten Medienberichten, soll dieser Anteil bei 75 Prozent liegen.

Eine Sprecherin der apoBank bestätigte die Absicht Ihres Hauses, die Beteiligung an Profi Erste beziehungsweise Dr. Güldener auszubauen, nannte unter Verweis auf das laufende kartellrechtliche Verfahren aber keine weiteren Details.

Die Dr. Güldener Firmengruppe bringt es nach eigener Darstellung auf ein jährliches Abrechnungsvolumen von mehreren Milliarden Euro. Zu dem Unternehmen gehören das Apotheken und Ärzte-Abrechnungszentrum, das Deutsche Zahnärztliche Rechenzentrum und das Optica-Abrechnungszentrum.

Die Gruppe beschäftigt in Deutschland an neun Standorten rund 1000 Mitarbeiter und hatte nach früheren Angaben etwa 45.000 Kunden aus dem Gesundheitswesen.

Die apoBank ist bereits an mehreren Abrechnungsfirmen beteiligt. Nach Angaben aus dem Halbjahresbericht 2018 hält die Genossenschaftsbank unter anderem 23 Prozent an der ARZ Haan AG, 25 Prozent an der ZA Zahnärztliche Abrechnungsgesellschaft Düsseldorf sowie 16 Prozent an dem zu Dr. Güldener gehörenden DRZ Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum. Das Kartellamt hat nach eigenen Angaben nun bis zu einem Monat Zeit für die Prüfung. Sollten wettbewerbliche Bedenken bestehen, könne die Frist um drei weitere Monate verlängert werden. (sct)

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