Lebensmittelindustrie

2018 insgesamt 97 Euro pro Kopf für Süßigkeiten bezahlt

Veröffentlicht:

BERLIN. Im Schnitt hat jeder Verbraucher in Deutschland im vergangenen Jahr fast 31 Kilogramm Süßigkeiten im Wert von 97,05 Euro gekauft. Das sei etwas mehr Geld (plus 0,1 Prozent) gewesen als im Vorjahr, gab der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie (BDSI) am Donnerstag in Berlin bekannt.

Die Menge der Süßigkeiten sei dagegen unverändert geblieben, die Preise dürften also im Durchschnitt leicht gestiegen sein. „Der Pro-Kopf-Verbrauch ist sehr konstant“, sagte der BDSI-Vorsitzende Stephan Nießner.

Schon vor zehn Jahren habe er bei rund 31 Kilogramm gelegen. Am beliebtesten seien bei den deutschen Verbrauchern Produkte aus Schokolade gewesen – fast neun Kilogramm habe eine Person im Durchschnitt im vergangenen Jahr gegessen. Das waren allerdings 1,5 Prozent weniger als 2017.

Dahinter folgten feine Backwaren wie Kekse (rund 7,6 Kilogramm, minus 3,4 Prozent) und Zuckerwaren (etwa 5,3 Kilogramm, minus 3,5 Prozent), also etwa Dragees, Bonbons oder Gummibären. Am stärksten zugelegt habe 2018 wegen des langen und heißen Sommers das Speiseeis: Mehr als 4,2 Kilogramm habe jeder Deutsche im Schnitt gegessen, gut 14 Prozent mehr als im Vorjahr. (dpa)

Mehr zum Thema

Unlauterer Wettbewerb

Demenz-Vorsorge mit Hörgerät? Wettbewerbszentrale mahnt ab

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“

Lesetipps
Der Patient wird auf eine C287Y-Mutation im HFE-Gen untersucht. Das Ergebnis, eine homozygote Mutation, bestätigt die Verdachtsdiagnose: Der Patient leidet an einer Hämochromatose.

© hh5800 / Getty Images / iStock

Häufige Erbkrankheit übersehen

Bei dieser „rheumatoiden Arthritis“ mussten DMARD versagen