Totalschaden? Bei Leasing kann das teuer sein!

Ein geleastes Auto bleibt Eigentum des Leasinggebers. Bei Diebstahl oder Totalschaden muss der Neuwert ersetzt werden. Doch diese Versicherungslücke lässt sich schließen.

Von Hiltrud Schoofs Veröffentlicht:
Unfall mit Totalschaden: Nach dem Schreck kommt die Sorge, ob die Versicherung zahlt.

Unfall mit Totalschaden: Nach dem Schreck kommt die Sorge, ob die Versicherung zahlt.

© Sven Bähren/fotolia.com

KÖLN. Ärzte, die Autos leasen, sollten für den Fall von Verlust oder Totalschaden vorsorgen. Denn wird das Fahrzeug gestohlen oder zerstört, kommt unter Umständen eine hohe Entschädigungszahlung auf sie zu.

Ein Leasingvertrag ähnelt einem Mietverhältnis. Die Kosten für Garantie, Wartung, Service und Versicherung muss der Leasingnehmer tragen.

Anders als beim Mietkauf bleibt der geleaste Wagen aber Eigentum des Leasinggebers, und der Kunde muss ihm im Fall von Diebstahl oder Totalschaden den Neuwert des Fahrzeugs ersetzen.

Die im Vertrag festgehaltene Restforderung des Leasinggebers kann erheblich höher sein als der Wiederbeschaffungswert, den die Kaskoversicherung ersetzt. Ohne speziellen Versicherungsschutz muss der Arzt die Differenz aus eigener Tasche bezahlen.

Bei Freiberuflern ist diese Versicherung ein Muss

Der GAP-Unterdeckungsschutz schließt diese Lücke. Der Name bezieht sich auf das englische Wort gap, also Lücke. Im Schadensfall zahlt die Versicherung den fehlenden Betrag zwischen Wiederbeschaffungs- und Neuwert des Autos.

Für Allianz-Vertreter Thibaut Liminski aus Bonn ist eine GAP-Versicherung beim Fahrzeugleasing von Freiberuflern und Selbstständigen deshalb ein absolutes Muss. "Vor allem für junge Ärzte, die vielleicht noch nicht über ausreichende Rücklagen verfügen, um im Ernstfall hohe Entschädigungssummen zu zahlen, ist die GAP-Deckung interessant", sagt Liminski.

Für Ärzte, die hochwertige Neuwagen leasen, ist eine GAP-Deckung besonders wichtig. Denn da sich der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs am Zustand unmittelbar vor dem Unfall orientiert, ist der Ablösewert bei neueren Wagen und noch wenig geleisteten Leasingraten besonders hoch.

Die Differenz zwischen Kaskoleistung und tatsächlicher Restforderung kann in diesem Fall leicht einige Tausend Euro betragen.

Auch Verbraucherschützer raten zur GAP-Deckungsoption

Auch Verbraucherschützer raten dazu, Kfz-Versicherungen für Leasingfahrzeuge mit GAP-Deckungsoption abzuschließen.

"Eine GAP-Versicherung ist grundsätzlich sinnvoll, vor allem aber bei teuren Fahrzeugmodellen, die auf der Stehlgutliste hoch oben stehen und bei denen eine hohe Restsumme im Leasingvertrag festgehalten ist", sagt Elke Weidenbach vom Verbraucherschutz NRW.

Große Autohersteller wie VW, Ford, BMW oder Mercedes bieten den GAP-Schutz als Bestandteil ihres Service-Leasings an. Die Versicherungsbeiträge sind bereits in die Leasingraten eingerechnet. In den meisten Fällen aber ergänzt der Leasingnehmer seine Kaskoversicherung durch eine GAP-Option und zahlt dafür einen Zuschlag zur Kaskoprämie.

"Dann sinkt bei unfallfreiem Fahren nicht nur der Vollkaskobeitrag, sondern auch der Zuschuss zur GAP-Versicherung", sagt Sprecherin Martina Fassbender von der Gothaer.

Ärzte sollten sich mehrere Angebote einholen

Marktführer Allianz bietet die GAP-Deckung gegen einen Zuschlag von zwölf Prozent an, Gothaer oder Generali verlangen zehn. "Das bedeutet aber nicht, dass die Versicherung mit dem höheren Zuschlag gleich die teurere ist, denn die Tarifstrukturen der Kfz-Versicherer sind sehr unterschiedlich", sagt der Versicherungsmakler Peter Müller aus Köln.

Bei vielen Anbietern kann neben der GAP-Deckung auch eine in der Kaskoversicherung enthaltene Neuwertentschädigung das finanzielle Risiko des Halters mindern.

In der Tarifen der HUK-Coburg ist laut HUK-Produktentwicklerin Angelika Christoph bei Neuwagen eine Neuwertentschädigung von 18 Monaten eingerechnet. Andere Versicherungsanbieter bieten je nach Tarif eine zwölf oder 24-monatige Neuwertentschädigung an.

Welche Art der GAP-Deckung für den jeweiligen Leasingnehmer die kostengünstigste ist, hängt vom Fahrzeugtyp, von der Tarifstruktur des Kfz-Versicherers und von der Einstufung des Versicherungsnehmers ab.

Deshalb sollten sich Ärzte vor Abschluss eines Leasingvertrages unbedingt bei verschiedenen Anbietern ein auf das jeweilige Fahrzeug zugeschnittenes Angebot einholen.

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