Versicherung - der optimale Schutz für Praxen

Feuer, Einbruch, Wasserschaden - schnell ist es passiert, und die Praxiseinrichtung ist beschädigt oder zerstört. Finanziell eng wird es aber auch, wenn der Praxischef längere Zeit ausfällt. Dann kommt es darauf an, den richtigen Versicherungsschutz zu haben.

Von Nina Giaramita Veröffentlicht:
Mit dem richtigen Schutz gehen Ärzte auch bei Schadensfällen nicht mit der Praxis baden.

Mit dem richtigen Schutz gehen Ärzte auch bei Schadensfällen nicht mit der Praxis baden.

© Orlando Florin Rosu / fotolia.com

Nicht jede Versicherung ist sinnvoll, aber manche Risiken lassen sich nur mit Hilfe der Assekuranz abdecken, weil sonst die Existenz der Praxis bedroht wäre. Ein Überblick über die wichtigsten Versicherungen für niedergelassene Ärzte:

Inventarversicherung: Eine moderne und gut ausgestattete Praxis erfordert oftmals umfangreiche Investitionen in Einrichtung, Geräte und Instrumente.

Zur Standardausstattung eines Versicherungs-Portfolios gehört daher eine Inventarversicherung. Die Police schützt die teure Praxiseinrichtung gegen Verlust und Beschädigung durch Einbruch, Diebstahl, Sturm, Hagel, Explosion und Rohrbruch.

Darüber hinaus lässt sich der Versicherungsschutz erweitern, Schäden wie Erdrutsch oder Überschwemmung lassen sich in die Inventarversicherung einbeziehen. Da sich die Zahl der Sturmschäden seit 1950 mindestens verdoppelt hat, raten Spezialmakler inzwischen dazu, auch diese sehr weit gehende Deckung in Anspruch zu nehmen.

Mitunter schwierig gestaltet sich die Festlegung der Prämienhöhe. Die Versicherungssumme kann erheblich variieren - je nach ärztlicher Fachrichtung kann der Wert des Praxisinventars von 100.000 bis zu mehreren Millionen Euro betragen.

Die Versicherungssumme muss in jedem Fall dem Neuwert der Praxiseinrichtung entsprechen. Die Versicherung ersetzt dann den Wert, den die Einrichtungsgegenstände zum Zeitpunkt des Kaufes hatten - die Wertminderung durch Benutzung wird nicht einbezogen.

Grundlage zur Ermittlung des materiellen Praxiswertes bildet ein detailliertes Inventarverzeichnis, das auch Verbrauchsmaterialien umfassen sollte.

Checkliste Praxisversicherung

Versicherungsunterlagen: Kopien von den Versicherungsunterlagen erstellen und diese in einem zweiten Ordner abheften. Der zweite Ordner sollte außerhalb der Praxis aufbewahrt werden, damit im Schadensfall die Unterlagen zur Verfügung stehen.

Anpassung: Bei jeder größeren Investition sollte geprüft werden, ob eine Aktualisierung des Versicherungsschutzes nötig ist. Auch wenn keine Veränderung in der Praxis ansteht, sollte alle zwei Jahre eine Kontrolle der Versicherungen erfolgen.

Rabatte: Die Möglichkeit von Prämienrabatten sollte geprüft werden, beispielsweise durch einen zusätzlichen Brandschutz. Nützlich sind Anfragen beim Anbieter oder dem Vermittler von Versicherungen nach einem Selbstbehalt und nach den Schadenfreiheitsrabatten!

Überversicherung: Manche Versicherungen - etwa eine Glasversicherung - sind verzichtbar. Für kleinere Schadensfälle ist es eher ratsam, ein wenig Geld zurückzulegen um im Bedarfsfall dann wieder darauf zurückzugreifen.

Über die Inventarversicherung sind elektronische Geräte meist als Teil der Praxiseinrichtung mitversichert - jedoch nur zu den dort aufgeführten Bedingungen. Wenn ein Schallkopf zu Boden fällt, zahlt die Versicherung nicht.

Elektronikversicherung: Meist zählen elektronische Geräte zum teuersten Equipment der Praxis. Daher ist diese zusätzliche Police bei größeren Praxen ratsam. Sie kommt bei unsachgemäßer Handhabung, Bedienungsfehlern sowie bei Überspannung durch Blitz zum Tragen.

Zusätzlich versicherbar sind elektronische Betriebsunterbrechungsschäden, also der Einnahmeverlust, der durch Schäden an elektronischen Geräten und durch Datenverlust entstehen kann.

Betriebsunterbrechungspolice: Wenn die Praxis nach einem Schaden aufgrund nötiger Renovierungsarbeiten geschlossen werden muss, kann der Abschluss einer Betriebsunterbrechungspolice helfen, einen finanziellen Engpass zu vermeiden.

Denn trotz der kurzfristig wegfallenden Einnahmen müssen laufende Kosten wie Miete und Gehälter ja weiter bezahlt werden. Eine derartige Versicherung leistet für den entgangenen Betriebsgewinn Entschädigung.

Außerdem übernimmt der Versicherer die fortlaufenden Kosten bis zur Wiederherstellung des Praxisbetriebs - in der Regel für bis zu zwölf Monate.

Bei Betriebsunterbrechungsversicherungen wird zwischen "Klein" und "Groß" unterschieden. Die kleine Betriebsunterbrechungsversicherung kann als Ergänzung zu einer bestehenden Inventarversicherung vereinbart werden.

Als Maßstab für die Entschädigungshöhe gilt die innerhalb der Inventarversicherung vereinbarte Versicherungssumme. Erwirtschaftet die Praxis einen jährlichen Gewinn von mehr als 50.000 Euro, lohnt es sich, eine große Betriebsunterbrechungsversicherung abzuschließen. Bei dieser Variante richtet sich die Versicherungsprämie nach dem Jahresumsatz.

Praxisausfallversicherung (PAV): Im Gegensatz zur Betriebsunterbrechungspolice liefert die PAV im Krankheitsfall Versicherungsschutz. Die PAV ist eine sinnvolle Ergänzung zum Krankentagegeld.

Denn eine Krankentagegeldversicherung sichert im Krankheitsfall lediglich das Netto-Einkommen ab, nicht aber die fortlaufenden Praxis-Kosten.

Die PAV übernimmt dagegen die Kosten für Gehälter, Miete und Leasingraten bei einer Erkrankung. Eine Leistung erfolgt meist erst bei 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit.

Beim Abschluss einer solchen Police sollte darauf geachtet werden, dass die Deckung bis zum Rentenalter, also bis zur Praxisaufgabe, gilt. Darüber hinaus sollte man eine Praxisausfallversicherung möglichst früh abschließen, denn spätestens ab dem 50. Lebensjahr ist bei Vertragsabschluss mit Zuschlägen auf die reguläre Prämienhöhe zu rechnen.

Eine wichtige Rolle spielt bei der PAV auch die sogenannte Karenzzeit. Darunter versteht man einen zeitlichen Selbstbehalt. Wer eine Karenzzeit von sieben Tagen vereinbart, erhält ab dem achten Tag des Praxisausfalls eine Versicherungsleistung. Je länger die Karenzzeit ausfällt, desto niedriger ist die Prämie.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen: Der Abschluss einer Praxisausfallversicherung ist Privatsache. Die Beiträge sind daher nicht steuerlich absetzbar. Im Gegenzug gelten die Leistungen aus der PAV im Krankheitsfall nicht als Einnahmen, daher bleiben sie steuerfrei.

Auf Grund der Anzahl an notwendigen Praxis-Policen scheint es auf den ersten Blick ratsam, alle Policen bei einem Versicherer abzuschließen.

Der Vorteil: Man behält leichter den Überblick, und im Schadenfall läuft die Vertragsabwicklung unkomplizierter ab. Ein einziger Versicherer kann jedoch nicht über alle Sparten hinweg ein attraktives Angebot machen. Daher lohnt es sich, die Angebote unterschiedlicher Versicherer unter die Lupe zu nehmen.

Wenig sinnvoll sind Multi-Risk-Policen, die unter anderem Inventar-, Elektronik- und Betriebsunterbrechungsversicherung umfassen. Bei derartigen Policen werden zur Ermittlung der Versicherungssumme oft nachteilige Pauschalen herangezogen.

Zudem kann bei einem Schadenfall der Versicherungsschutz über alle Sparten hinweg gefährdet sein. Vorteilhafter ist es daher, nach Einzellösungen Ausschau zu halten und sich am individuellen Bedarf zu orientieren.

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