Wehen

Versicherung muss Reiserücktritt zahlen

MÜNCHEN (bü). Bucht eine schwangere Frau für sich, ihren Mann und den Sohn eine Reise nach Griechenland - hier für 2.500 Euro - und schließt sie eine Reiserücktrittskostenversicherung ab, so muss diese die Stornokosten bezahlen, wenn die Familie die Reise wegen plötzlich auftretender Komplikationen bei der Frau absagt.

Veröffentlicht:

Die Versicherung kann nicht argumentieren, eine Schwangerschaft sei keine Erkrankung und sie sei ferner bereits bei der Buchung bekannt gewesen.

Verlief die Schwangerschaft bis kurz vor der Abreise komplikationslos und treten dann unerwartet Wehen auf, so muss die Versicherung leisten - vorausgesetzt, es liegt ein medizinisches Attest vor, das "von der Reise abrät". Das war hier der Fall.

Az.: 224 C 32365/11

Mehr zum Thema

Point-of-Care-Diagnostik

PKV bringt schnelle PoC-Coronadiagnostik in die Arztpraxen

Drogenpolitik

Mit der Cannabis-Freigabe gewinnt die Selbstmedikation

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ulrike Elsner

© Rolf Schulten

Interview

vdek-Chefin Elsner: „Es werden munter weiter Lasten auf die GKV verlagert!“