Erweiterte Honorarverteilung auf dem Prüfstand

KASSEL (fl). Um die Ermittlungspflicht der Prüfgremien in der Wirtschaftlichkeitsprüfung sowie um die Erweiterte Honorarverteilung in Hessen geht es in mehreren Verfahren, über die am morgigen Mittwoch das Bundessozialgericht entscheiden wird.

Veröffentlicht:

Haben Vertragsärzte das durchschnittliche Verordnungsvolumen ihrer Fachgruppe überschritten, führt dies bei der Festsetzung von Regressen oft zum Streit mit den Prüfgremien. Gerade die elektronisch ermittelten Ergebnisse des Verordnungsvolumens werden wegen ihrer Fehlerhaftigkeit regelmäßig von Praxischefs angezweifelt. Das Bundessozialgericht (BSG) will die Frage klären, welche Unterlagen Ärzte bereit halten müssen, um eine tiefergehende Überprüfung ihrer Verordnungen zu erreichen.

In den zu verhandelnden Fällen wenden sich mehrere Allgemein- und praktische Ärzte gegen die Festsetzung von Regressen. Die Mediziner sollen ihr durchschnittliches Verordnungsvolumen zwischen 90 und 190 Prozent überschritten haben. Die Ärzte halten die Ergebnisse jedoch für falsch.

Eine Gemeinschaftspraxis zum Beispiel machte geltend, dass sie bereits ausreichend Bedenken gegen die elektronischen Rechenergebnisse vorgebracht habe. Das Prüfgremium sei deshalb zu genaueren Nachforschungen verpflichtet. Ein weiterer Vertragsarzt bestand wegen eines Datenverlustes auf seinem PC auf einer manuellen Berechnung.

Die obersten Sozialrichter wollen außerdem eine Entscheidung zur besonderen Altersvorsorge in Hessen fällen. Diese so genannte "Erweiterte Honorarverteilung" (EHV) gibt es - bundesweit einmalig - seit 1953. Dabei wird ein bestimmter Anteil der von den Kassen an die KV gezahlten Gesamtvergütung für pensionierte Ärzte zur Verfügung gestellt. Das Gericht muss nun prüfen, ob eine Neuregelung, die wegen des demografischen Wandels Reduzierungen von Leistungen zur Folge hatte, rechtmäßig ist. Dabei wollen sich die Richter auch mit den Grundfragen der EHV befassen.

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Rechtzeitig eingefädelt: Die dreiseitigen Verhandlungen zwischen Kliniken, Vertragsärzten und Krankenkassen über ambulantisierbare Operationen sind fristgerecht vor April abgeschlossen worden.

© K-H Krauskopf, Wuppertal

Ambulantisierung

90 zusätzliche OPS-Codes für Hybrid-DRG vereinbart

Führen den BVKJ: Tilo Radau (l.), Hauptgeschäftsführer, und Präsident Michael Hubmann im Berliner Büro des Verbands.

© Marco Urban für die Ärzte Zeitung

Doppel-Interview

BVKJ-Spitze Hubmann und Radau: „Erst einmal die Kinder-AU abschaffen!“