Rechtmäßig

Zulassungsentzug nach sexuellem Missbrauch

Ein Sozialgericht bestätigt den Zulassungsentzug für einen Urologen, der bereits 2009 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war.

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DÜSSELDORF. Halsschmerzen lassen sich nicht mit Fingern in der Scheide der Patientin behandeln. Vielmehr begründet ein solches Vorgehen den Verlust der Zulassung zur Vertragsärztlichen Versorgung, wie das Sozialgericht (SG) Düsseldorf entschied.

Der Kläger ist Facharzt für Urologie. Bereits 2009 war er "wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungsverhältnisses" zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er einer 22-jährigen Patientin einen Finger in die Scheide eingeführt hatte.

Ebenfalls 2009 suchte ihn eine 19-Jährige während des Notdienstes wegen Halsschmerzen auf. Auch sie erstattete Anzeige, weil der Arzt ihr einen Finger in die Scheide eingeführt habe.

Die Staatsanwaltschaft erhob erneut Anklage, die Bezirksregierung Düsseldorf ordnete das Ruhen der Approbation an - und bekam damit bis zum Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen Recht.

Auch die ärztliche Selbstverwaltung blieb nicht untätig: Der Zulassungsausschuss brachte die Zulassung "auf unbestimmte Zeit" zum Ruhen. Die dagegen gerichtete Klage scheiterte nun vor dem SG.

In ihrem bereits rechtskräftigen Urteil arbeiten die Düsseldorfer Richter formale Rügen ab und wiesen sie zurück. Inhaltlich hielt das SG offenbar jede Diskussion für überflüssig.

Ohne eigene Begründung verwies es auf die Entscheidung des Zulassungsausschusses und fügte zur Sicherheit lediglich an, dass der Arzt über keine gültige Approbation mehr verfüge. Ohne Approbation sei aber auch eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung nicht möglich. (mwo)

Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf, Az.: S 2 KA 242/12

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