Kommentar – Die Meinung zum Versicherungstipp
Kein Grund zur Beschimpfung
Die Stiftung Warentest hat kürzlich mit einem Ratschlag für Aufregung in der Versicherungswirtschaft gesorgt: Wer unverschuldet in einen Unfall gerät, sollte sich in jedem Fall einen Anwalt nehmen, da der Kfz-Versicherer des Gegners ihn ansonsten übers Ohr haut.
Dieser Tipp ist gut und richtig. Ein Geschädigter sollte sich einen Rechtsexperten suchen, der seine Interessen vertritt und versucht, die beste Entschädigung für ihn herauszuschlagen. Denn es ist keine Frage: Für Opfer eines Autounfalls ist es ärgerlich und auch manchmal tragisch, wenn der gegnerische Versicherer versucht, die Leistung zu drücken. Allerdings ist der Ton der Verbraucherschützer gegenüber der Assekuranz nicht gerechtfertigt.
Die Anbieter werden als dreiste Leistungsverweigerer dargestellt, die systematisch nicht zahlen wollen. Dabei gehört es zum ganz normalen Geschäftsgebaren, dass sie die Interessen ihres Kunden, also des Schädigers, vertreten. Selbst wenn der den Unfall verursacht hat, ist es Aufgabe des Versicherers, ungerechtfertigt hohe Ansprüche abzuwehren.
Wenn die Gesellschaft also versucht, die Schadenzahlung auf einem Minimum zu halten, handelt sie nicht nur im Eigeninteresse. Die Beschuldigungen der Verbraucherschützer sind eindeutig unangemessen.
Nina Nöthling ist Wirtschaftsjournalistin in Köln