Gefahrenquelle Bildschirm-Arbeitsplatz

Wer sich neue Monitore für die Praxis kaufen will, sollte nicht nur auf die Leistungsfähigkeit und den Preis schauen. Ärzte müssen auch an die Arbeitsschutz-Vorschriften denken.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Diagnosebild verzerrt? Ärzte müssen mit der richtigen Technik dafür sorgen, dass dies nicht passiert.

Diagnosebild verzerrt? Ärzte müssen mit der richtigen Technik dafür sorgen, dass dies nicht passiert.

© LVDESIGN / fotolia.com

In den meisten Praxen sitzen Medizinische Fachangestellte (MFA) oder Ärzte zwar selten rund um die Uhr am Computer. Trotzdem müssen Praxischef dafür Sorge tragen, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen für Tätigkeiten an Bildschirmarbeitsplätzen eingehalten werden. Entscheidend ist dabei der Monitor. Doch auf welche Kriterien - gerade wenn neue Investitionen anstehen - müssen Ärzte hier achten?

Die gute Nachricht vorweg: Die Flachbildschirme, die mittlerweile den Markt erobert und die alten Röhrenmonitore verdrängt haben, erfüllen nahezu alle die wichtigsten arbeitsergonomischen Vorgaben. Letztere sind in der Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV) geregelt, dort allerdings ziemlich allgemein gehalten. So heißt es im Anhang der Verordnung nur:

  • die dargestellten Zeichen müssen scharf, ausreichend groß und frei von Flimmern und Verzerrungen sein,
  • Helligkeit und Kontrast sollten einfach regelbar sein, außerdem sollte der Monitor frei von störenden Reflexionen und Blendungen sein, und
  • der Monitor muss frei und leicht drehbar und neigbar sein.

Soweit die Theorie. In der Umsetzung heißt das, dass Ärzte beim Kauf neuer Geräte auf folgende Punkte achten müssen:

Achtung Prüfsiegel!

Bei der Wahl nach einem ergonomischen und arbeitsschutzrechtlich einwandfreien Praxis-Monitor helfen verschiedene Prüfsiegel. So garantiert die GS-Plakette die Einhaltung der Mindestanforderungen nach der Bildschirmarbeitsverordnung und der DIN EN 9241 (Ergonomie der Mensch-System-Interaktion).

Noch besser ist das TCO‘03-Zertifikat: Es erlegt den Herstellern die derzeit strengste Prüfung auf. Ein Monitor mit diesem Prüfsiegel verspricht eine gute Bildqualität und -schärfe, gute Farbwiedergabe, aber auch geringe elektrische und magnetische Wechselfelder. Außerdem müssen die Hersteller für das Zertifikat ein Umweltprofil nachweisen.

Eco-Kreis und Energy-Star weisen zudem auf energiesparsame Geräte hin.

Die Bildwiederholfrequenz: Sie sagt etwas darüber aus, wie gut der Monitor flimmernden Bildern vorbeugt. Gemessen wird sie in Hertz. Experten empfehlen zwar eine Bildwiederholfrequenz von mindestens 85 Hertz.

Die Flachbildschirme mit LCD- oder LED-Technik bieten aber bereits mit ihren standardmäßig 60 Hertz ein "absolut flimmerfreies Bild", so die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) in ihrem "Leitfaden für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze" (BGI 650). Dabei ist Flimmern nichts anderes als die Wahrnehmung von raschen Leuchtdichteschwankungen auf dem Bildschirm.

Die Bildschirmgröße und -auflösung: Für reine Textverarbeitung wird eine Bildschirmgröße von mindestens 15 Zoll (das entspricht einer Bilddiagonale von 38 cm.) empfohlen. Hierbei sollte die Auflösung 800 x 600 Pixel betragen. Mit Pixeln werden die Bildpunkte bezeichnet, aus denen sich das Bild auf dem Monitor zusammensetzt.

Hat die Praxissoftware eine stark grafische Benutzeroberfläche oder arbeitet sie auch viel mit Windows-Programmen, dann sollte eher ein 17-Zoll-Monitor mit einer Auflösung von mindestens 1024 x 768 Pixeln gewählt werden. Für die Bilddiagnostik wären Monitore ab 19 Zoll - mit mindestens 1200 x 1024 Pixeln - die bessere Variante.

Ablesewinkel und Farbechtheit: Die Bildqualität kann sich je nach Blickwinkel stark verändern. Gute Geräte bieten einen Ablesewinkel von mindestens 160 Grad.

Aber Vorsicht: Bei manchem Monitor in der Praxis ist es aus Datenschutzgründen gar nicht gewünscht, dass auch bei einem Blick von der Seite die Infos auf dem Bildschirm in voller Schärfe gelesen werden können. Farbechtheit ist vor allem bei der Bilddiagnostik wichtig, Bildschirme, die 16,7 Millionen Farben darstellen können liefern hier gute Ergebnisse.

Kontraste: Für augenschonendes Arbeiten sollten Bildschirme eine Positivdarstellung - das heißt einen Kontrast zwischen Zeichen und Hintergrund - von wenigstens 3:1 haben.

Dabei sollten sich Kontrast- und Helligkeitsregler möglichst vorne oder seitlich an dem Gerät befinden, damit der jeweilige Nutzer problemlos die für ihn angenehmste Kontrast- und Helligkeitsstärke einstellen kann.

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