KOM-LE: Mission vernetzte Leistungserbringer

Die Großbaustelle E-Card oder besser die Telematik-Infrastruktur soll auch eine schnellere Kommunikation unter den Leistungserbringern garantieren. Das Konzept dafür hat die KBV erarbeitet - und überrascht mit einer sehr praxisnahen Lösung.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Ob Praxis, Apotheke oder Klinik: Sie alle sollen ein Kommunikationssystem - KOM-LE - nutzen.

Ob Praxis, Apotheke oder Klinik: Sie alle sollen ein Kommunikationssystem - KOM-LE - nutzen.

© [M] S. Rajewski / fotolia.de | sth

Das Projekt Telematik-Infrastruktur im Gesundheitswesen ist immer wieder ins Stocken geraten. Nicht zuletzt, weil ein Hauptbestandteil die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist. Häufig in Vergessenheit geraten ist dabei, dass jene Telematik-Infrastruktur auch den Ärzten einen Nutzen bringen soll - über die sichere elektronische Kommunikation mit Kollegen und anderen Leistungserbringern.

Was die Ärzte von diesem Unterprojekt, das als elektronischer Arztbrief bekannt wurde, tatsächlich erwarten können, erklärte Herbert Blankenburg, Projektleiter KBV "Adressierte Kommunikation der Leistungserbringer" auf einem Workshop in Darmstadt zur Gesundheitskarte des CAST e.V. - einem Kompetenznetzwerk für IT-Sicherheit in Europa.

Die Anwendung könnte mit jeder Arztsoftware laufen

Dass es um mehr als reine Arztbriefe geht, zeigt sich bereits daran, dass das Projekt spätestens seit Beginn dieses Jahres unter dem Namen "adressierte Kommunikation der Leistungserbringer" - kurz KOM-LE -läuft.

Verantwortlich für die Ausgestaltung zeichnet die KBV, die ihr Lastenheft für KOM-LE längst bei der Gesellschafterversammlung der gematik - der Betreibergesellschaft für die Telematik-Infrastruktur - eingereicht hat. Derzeit arbeitet sie am Pflichtenheft, also der konkreten technischen Ausgestaltung.

Die wohl wichtigste Botschaft für Ärzte, die Blankenburg bei dem Workshop Anfang September im Gepäck hatte, ist: KOM-LE basiert technisch auf Standard E-Mail-Protokollen.

KOM-LE ist einfach in die Praxisverwaltungssysteme zu integrieren

Dadurch lasse sich die Anwendung nicht nur einfach von den Softwarehäusern in die Praxisverwaltungssysteme integrieren. Selbst in marktübliche E-Mail Client-Anwendungen ließe sich KOM-LE theoretisch einbauen.

Doch was kann KOM-LE? Es soll laut Blankenburg die verschiedenen Leistungserbringer - also Ärzte, Apotheker, Zahnärzte, Psychotherapeuten etc. - miteinander vernetzen. Dabei können elektronische Briefe, Bildbefunde usw. versendet und empfangen werden.

Als Dateiformat würden derzeit der VHitG-Arztbrief, aber weil ja auch andere Leistungserbringer in die Kommunikation eingebunden werden sollten, ebenso das Format PDF/A sowie Bilddateiformate wie JPEG unterstützt.

Ohne E-Card geht es, ohne den HBA eher nicht

Die Kommunikation muss sich jedoch nicht unbedingt an eine bestimmte Person richten, sie kann auch an eine Einrichtung, etwa eine Klinik, adressiert werden.

Aber: KOM-LE-Teilnehmer könnten ausschließlich Leistungserbringer und medizinische Institutionen sein, die über einen gültigen elektronischen Heilberufeausweis (HBA) oder eine gültige Security Modul Card Typ B (SMC-B) verfügten, sagte Blankenburg.

Die SMC gilt als Ausweis entweder einer bestimmten Organisation im Gesundheitswesen, etwa einer Klinik, oder könnte auch die elektronische Ausweiskarte eines Mitglieds der Heilberufe etwa einer Praxismitarbeiterin sein.

Typ B muss es bei diesen Security Modul Karten sein, weil nur dieser das nötige Zertifikat und den nötigen Schlüssel für die Authentifikation der Institution oder Person in der Telematik-Infrastruktur - wie sie auch der eHBA hat - besitzt.

KOM-LE nutzt Telematik-Infrastruktur mit sicherer Online-Verbindung und Konnektor

Letzteres ist wichtig, weil KOM-LE zwar ohne die elektronische Gesundheitskarte auskommt und die eGK, so Blankenburg, hier auch definitiv nicht eingelesen wird, wohl aber die Telematik-Infrastruktur mit sicherer Online-Verbindung und dem Konnektor nutzen wird.

Blankenburg verdeutlichte den Prozess am Beispiel elektronischer Arztbrief (E-Arztbrief): Der Arzt setzt mit seinem eHBA eine qualifizierte elektronische Signatur (QES) unter den Arztbrief. Ob diesen eine Medizinische Fachangestellte vorbereitet hat, bleibt dabei der Praxis überlassen.

In diese organisatorischen Fragen der Praxis greife die KBV nicht ein, sagte Blankenburg. Der Arzt könne den Brief auch bereits für einen bestimmten Empfänger verschlüsseln, muss er aber nicht.

Denn in einem nächsten Schritt könnte eine Medizinische Fachangestellte zum Arztbrief noch weitere Befunde wie ein Röntgenbild und ein Anschreiben hinzupacken.

Es bleibt dabei: Der Arzt kann Aufgaben delegieren

Das gesamte Paket würde sie mit der Signatur der Praxis (per SMC-B) versehen und dann komplett verschlüsseln und via E-Mail an den ausgewählten Empfänger - in Blankenburgs Beispiel war es eine Klinik - versenden. Wobei der Versand über den sicheren Transportweg der Telematikinfrastruktur läuft, in die dann auch der Konnektor eingebunden sein müsste.

Denn der Konnektor stellt zum einen die Verbindung zur Telematik-Infrastruktur her; er soll die Daten, die aus der Praxis heraus verschickt werden aber auch verschlüsseln und auf Empfängerseite - nachdem sich der Empfänger per eHBA oder SMC-B authentifiziert hat - wieder entschlüsseln.

So landet ein E-Arztbrief inklusive Bildbefund und Praxisanschreiben in der Poststelle bzw. im E-Mail-Postfach einer Klinik. Die Poststelle liest Anschreiben und Befunde ein bzw. entschlüsselt die Daten - bis auf den Arztbrief - und leitet sie an den zuständigen Arzt weiter.

Permanente Versichertennummer aus dem E-Arztbrief

Eine Frage bleibt nun allerdings offen: Wie können in der Klinik, wenn bei KOM-LE die eGK des Patienten nicht eingelesen wird, die eingehenden elektronischen Daten auch dem richtigen Patienten zugeordnet werden?

Die Antwort: Das Krankenhausinformationssystem (KIS) müsse die permanente Versichertennummer, die ja mit der eGK kommt, dann aus dem Brief elektronisch erfassen.

Das heißt für Praxen und andere Leistungserbringer aber auch, dass sie unbedingt darauf achten müssen, dass die permanente Versichertennummer tatsächlich auf den elektronischen Arztbriefen und Befunden hinterlegt wird.

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wo lang im Gesundheitswesen? Der SVR Gesundheit und Pflege empfiehlt mehr Richtungspfeile für alle Akteure.

© StefanieBaum / stock.adobe.com

Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege

Gesundheitsweise empfehlen Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung

„Wenn die Politik Wissenschaftlern sagen würde, wir wollen dieses oder jenes Ergebnis, ist das Propaganda.“ Klaus Überla – hier im Treppenhaus seines Instituts – über Einmischungen aus der Politik.

© Patty Varasano für die Ärzte Zeitung

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Dr. Iris Dötsch Fachärztin für Innere Medizin, Diabetologin und Ernährungsmedizinerin hat die Hauptstadtdiabetologinnen, eines neues Netzwerk für Frauen in der Diabetologie, gegründet.

© snyGGG / stock.adobe.com

Hauptstadtdiabetologinnen

Ein Netzwerk für Diabetologinnen