Der Konkrete Fall

Versicherungen zahlen nicht bei Materialabnutzung

Bei Rohrbrüchen haften Assekurranzen für die Schäden - aber nur, wenn es ein Folgeschaden ist.

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Frage: Das Regenwasserrohr an meinem Haus ist gebrochen und hat einen Wasserschaden an der Fassade verursacht. Kommt meine Wohngebäudeversicherung dafür auf?

Antwort: Ob der Versicherer zahlt oder nicht hängt davon ab, weshalb das Rohr gebrochen ist. Wenn der Schaden durch einen Sturm oder ein anderes versichertes Risiko wie Feuer entstanden ist, handelt es sich um einen Folgeschaden, der bezahlt wird. Ist das Rohr einfach nur alt und über die Jahre durchgerostet, bleiben Sie auf den Kosten sitzen.

"Schäden, die durch Materialabnutzung entstehen, sind generell nicht versichert", erklärt Sabine Friedrich von der Axa Versicherung. Wer nicht nachweisen kann, dass es sich um einen Folgeschaden handelt, hat deshalb schlechte Karten. An der Fassade angebrachte Regenfallrohre fallen auch nicht unter die Rohrbruchklausel einer Wohngebäudeversicherung.

Sie sind nicht an den Versorgungskreislauf des Hauses angeschlossen und nicht fest mit dem Gebäude verbaut, weshalb sie nicht zu den versicherten Wasserleitungen zählen. "Verläuft das Regenrohr innerhalb des Hauses, wird der Schaden dagegen als Rohrbruch abgewickelt", sagt Friedrich.

Manche Hausbesitzer haben ihren Versicherungsschutz um eine Elementarschadenpolice erweitert, die sie vor den Folgen extremer Naturereignissen wie Erdrutschen, Überschwemmungen oder Starkregen schützt. "Diese Versicherung greift aber nur bei Wasserschäden, die unmittelbar durch besonders heftige Regenfälle verursacht werden", sagt Thorsten Rudnik vom Bund der Versicherten.

Tritt der Fluss über die Ufer und läuft Ihr Keller voll, haben Sie als Versicherter Anspruch auf Schadenersatz. "Wenn erst das Rohr bricht und das Regenwasser deswegen nicht richtig ablaufen kann, zahlt der Versicherer dagegen nicht", so Rudnik. (lks)

Haben Sie Probleme mit Versicherungen? Schreiben Sie uns: wi@aerztezeitung.de

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