Der konkrete Fall

Ein Sturmschaden zählt als Betriebsunterbrechung

Sieben Tage Umsatzausfall nach Sturmschaden - da haftet die Betriebsunterbrechungsversicherung.

Veröffentlicht:

Frage: Wegen der aufwendigen Reparaturarbeiten nach einem schweren Sturmschaden musste ich meine Praxis für sieben Tage schließen. Als ich den Umsatzausfall beim Betriebsunterbrechungsversicherer geltend gemacht habe, hat er sich geweigert zu zahlen. Begründung: Ich hätte die ausgefallenen Behandlungen an anderen Tagen nachholen können. Muss ich das akzeptieren?

Antwort: Wenn Sie eine gut ausgelastete Praxis haben, müssen Sie das nicht. Im August 2008 hat das Oberlandesgericht Saarbrücken einen Versicherer in einem ähnlich gelagerten Fall zur Zahlung verpflichtet. Das Unternehmen hatte sich geweigert, einem Orthopäden den Umsatzausfall zu erstatten, der seine Arztpraxis wegen eines schweren Wasserschadens fünf Tage schließen musste.

Da der Orthopäde eine vollständig ausgelastete Praxis hatte, wäre es nach Einschätzung der Richter über den Rahmen des Zumutbaren hinaus gegangen, von ihm ein Nachholen der entgangenen Behandlungen zu verlangen. Auf die konkrete Praxisstruktur - also das Verhältnis von Akut-, Neu- oder Stammpatienten - kam es dabei nach dem Urteil genauso wenig an wie auf die konkreten Terminvereinbarungen für die Woche der Praxisschließung.

Ein Sachverständiger hatte anhand der durchschnittlichen täglichen Patientenzahl ermittelt, dass innerhalb der fünf Tage 328 Behandlungen ausgefallen waren. Den damit verbundenen Umsatzverlust abzüglich der ersparten Aufwendungen musste der Versicherer dem Orthopäden ersetzen. (akr)

Haben Sie Probleme mit Versicherungen? Schicken Sie uns einen Brief, ein Fax oder eine E-Mail:

Ärzte Zeitung, Postfach 20 02 51, 63077 Offenbach Fax: 0 61 02/ 50 62 66 wi@aerztezeitung.de

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Interview

STIKO-Chef Überla: RSV-Empfehlung kommt wohl bis Sommer

Lesetipps
Neue Hoffnung für Patienten mit Glioblastom: In zwei Pilotstudien mit zwei unterschiedlichen CAR-T-Zelltherapien blieb die Erkrankung bei einigen Patienten über mehrere Monate hinweg stabil. (Symbolbild)

© Richman Photo / stock.adobe.com

Stabile Erkrankung über sechs Monate

Erste Erfolge mit CAR-T-Zelltherapien gegen Glioblastom

Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert